Gewerbe: Top Leasing-Angebote
Gewerbeleasing bei Sparneuwagen.de
Wer sein Fahrzeug bevorzugt beruflich nutzt, der sollte sich mit den Angeboten fürs Gewerbeleasing oder auch Geschäftsleasing von Sparneuwagen.de genauer beschäftigen. Wir präsentieren euch die besten und preisgünstigsten Leasingdeals des Marktes für Gewerbe.
Gewerbeleasing: Das Wichtigste im Überblick
Allgemein gesprochen kann man Leasing auch als eine Art „Langzeitmiete“ verstehen. Der Leasingnehmer erhält vom Leasinggeber ein Fahrzeug, für das er im Gegenzug eine monatliche Rate zahlt. Als Gewerbeleasing, oder auch Firmenleasing, bezeichnet man dabei solche Varianten, bei denen der Leasingnehmer ein Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler ist. Entsprechend muss er entweder eine Kapitalgesellschaft gegründet haben oder ein Einzelunternehmer sein. Manche Leasinggeber verlangen sogar, dass es sich beim Gewerbe um die Haupteinnahmequelle handelt und schließen damit angestellte Privatpersonen mit einem Nebengewerbe aus.
Ein Muss für Gewerbetreibende: Ein Leasingauto im Gewerbeleasing ist für viele Gewerbetreibende fast schon ein Must-Have. Allein aus steuerlicher Sicht ist es sinnvoll, sich einen Leasingwagen anzuschaffen. Denn: Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Planungssicherheit: Das Leasing für Gewerbe bietet Unternehmen Planungssicherheit, denn die Kosten für den Fuhrpark fallen regelmäßig und kalkulierbar an. Außerdem trägt das Unternehmen kein Restwertrisiko, da Gewerbeleasing eigentlich zu 100 Prozent Kilometerleasing entspricht. Ihr müsst hier nur auf die Kostenfallen Mehrkilometer achten!
Voraussetzungen für Gewerbeleasing
Unternehmen müssen eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorweisen. Hinzu kommt, dass der Gesellschafter beziehungsweise Inhaber oder Geschäftsführer ebenfalls eine positive Schufa-Auskunft vorweisen muss. Junge Start-Up Unternehmen oder auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (UG), erfüllen die Voraussetzungen der Leasingbanken fürs Autoleasing meistens nicht. Auch Klein- oder Nebengewerbe können unter Umständen einen Gewerbeleasingvertrag bekommen. Das hängt allerdings von der Leasingbank ab. In jedem Fall lohnt es sich auch als Neben- oder Kleingewerbler einmal nachzufragen.
Gewerbeleasing: Die Vorteile
- Steuerliche Vorzüge, Liquidität und Planungssicherheit: Der größte Pluspunkt für Gewerbetreibende sind die steuerlichen Vorteile beim Leasing. So ist es gemäß der aktuellen Steuergesetzgebung möglich, die monatlichen Leasingraten in vollem Umfang als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Zugleich müsst ihr nicht mehrere zehntausend Euro auf einen Schlag für die Finanzierung des Fahrzeugs aufbringen, wie es beim Kauf der Fall wäre. Das schont die Liquidität und gewährt aufgrund der konstanten Leasingraten eine hohe Planungssicherheit. Des Weiteren hat das Autoleasing keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens: Das Fahrzeug taucht nicht in der Bilanz des Leasingnehmers auf, sondern lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Da ihr jegliche Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen könnt, sinkt eure Steuerlast gegenüber dem Finanzamt und somit sind für Unternehmen und Gewerbetreibende nur die Nettopreise ausschlaggebend. Daneben könnt ihr auch alle Tankquittungen, Zulassungskosten, Leasingsonderzahlungen und Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen. - Aktualität: Ihr könnt im Leasing für Gewerbe immer ein topaktuelles Fahrzeug nutzen. Beliebte Geschäftsleasingautos sind beispielsweise der BMW 3er, der Audi A6 oder der Volvo XC60. Gewerbetreibende fahren gerne einen VW Caddy oder einen Citroën Berlingo. Darüber hinaus genießt ihr alle Vorteile der Herstellergarantie. Teure Reparaturen werden während der Vertragslaufzeiten vermieden. Oftmals schnüren die Leasinggeber auch noch attraktive Service-Pakete, die Wartung und Verschleiß günstiger machen. Darüber hinaus könnt ihr am Ende des Leasings euer Fahrzeug einfach zurückgeben und euch ein neues nehmen. So habt ihr steht ein modernes und repräsentatives Auto zur Nutzung zur Verfügung, das die aktuellen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt.
- 1-Prozent-Regelung: Bei der 1-Prozent-Regelung wird ein monatlicher Betrag (ein Prozent vom Bruttolistenpreis) zusätzlich versteuert. Das macht vor allem bei besonders starker privater Nutzung des Leasingautos Sinn.