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Unfall mit dem Leasingwagen: Was gibt es zu beachten?

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Ein Leasingwagen ist eine gute Sache und bietet viele Vorteile. Einer der größten Vorteile ist wohl, dass kein Wertverlust für den Leasingnehmer entsteht. Weder durch Unfallschäden noch durch Verschleiß.

Aber was passiert denn nun, wenn man selbst einen Unfall mit dem Leasingwagen hat. Welche Dinge müssen besonders beachtet werden und welchen Einfluss hat dies auf den Leasingvertrag?

Die ersten Schritte bei einem Unfall mit dem Leasingwagen

Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug bringt immer etwas mehr Aufwand mit sich, denn hier sind nicht nur 2 Parteien involviert. Der Leasinggeber kommt als 3. Partei hinzu und ist der Eigentümer des Fahrzeuges also auf jeden Fall hat der Leasinggeber einen Anspruch auf Schadensersatz, denn sein Fahrzeug wurde beschädigt.

Genau aus diesem Grund gilt es hier, einige Dinge besonders zu beachten:

1. Die Schuldfrage

Egal, wie der Unfall passiert ist, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, sollte immer unbedingt die Polizei gerufen werden. Mithilfe der Polizei kann dann die Schuldfrage, vielleicht sogar rechtlich, geklärt werden.

2. Schwere- oder Personenschäden

Ist es zu besonders schweren Schäden gekommen oder sind sogar Personen zu Schaden gekommen, sollte die Polizei immer gerufen werden.

3. Den Leasinggeber informieren

Egal, wie die Schuldfrage geklärt ist, in jedem Fall sollten Sie sofort den Leasingeber hinzuziehen. Denn diese entscheidet, wo und wie der Schaden am Fahrzeug repariert werden soll.

4. Was ist vertraglich geregelt?

Je nachdem, was vertraglich geregelt ist, stellen entweder Sie oder der Leasinggeber Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners. Denn dies kann vertraglich Ihnen übertragen werden oder wird vom Leasinggeber übernommen. Auf jeden Fall also sofort den Leasinggeber informieren und den weiteren Anweisungen folgen. Egal ob Sie beim Leasing Schnäppchen aus dem Internet oder dem Leasingangebot vom regionalen Autohändler zugeschlagen haben – schauen Sie unbedingt in das Kleingedruckte des Leasingvertrags, um zu klären wer welchen Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher hat.

5. Weiterer Verlauf

Der weitere Verlauf richtet sich, dann nach den üblichen Verfahren. Denn Sie können auch mit dem Leasingwagen alle üblichen Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen, sofern dieser die Schuld trägt. In diesem Fall können Sie auch eine Wertminderung verlangen, diese muss dann allerdings an den Leasinggeber übergeben werden. Aber auch den Ausfall des Fahrzeuges aufgrund der Reparaturzeit kann erstattet werden.

Was ist vertraglich geregelt?

Es ist immer wichtig, sich bei einem Unfall genau mit den vertraglichen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Denn diese bestimmen, inwieweit Sie verantwortlich sind. Hier sind meist auch schon die Werkstätten vorgegeben und es wird deutlich, welche Ansprüche Sie haben.

Sollten Sie für den Unfall verantwortlich sein, kommt es vor allem auf die abgeschlossenen Versicherungsleistungen an. Denn hier werden die Selbstbeteiligung und andere grundlegende Dinge festgelegt.

Ein Unfall ist nie eine schöne Sache, allerdings müssen Sie auch hier keine Angst vor einem Wertverlust haben, denn es ist ja nicht Ihr Fahrzeug.

Fazit

Ein Unfall mit einem Leasingwagen ist immer mit etwas mehr Aufwand verbunden und erfordert im besten Fall immer das Einschalten der Polizei. Denn so können Sie sich selbst gegenüber dem Leasinggeber absichern und die Schuldfrage ist festgehalten und fixiert.

Es ist immer wichtig, sofort und unverzüglich den Eigentümer, somit den Leasingeber, zu informieren, denn dieser trifft die Entscheidung über die weiteren Schritte. Ansonsten läuft ein Unfall mit dem Leasingwagen genauso ab, wie ein Unfall mit dem eigenen Auto.

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