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Schadensabwicklung nach Autounfall: Darum sollten Unfallbeteiligte alle Vorgänge genau prüfen

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Nach einem Autounfall versucht die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers alles, um die Erstattungssumme so gering wie möglich zu halten. Deswegen ist es für die Unfallbeteiligten wichtig, alle Vorgänge genau zu prüfen. Das bedeutet auch, sich notfalls einen professionellen Rechtsbeistand zu suchen und ohne diesen keine Deals anzunehmen. Außerdem kann es nötig sein, Kürzungen bei der Kostenübernahme anzufechten und gegebenenfalls einen eigenen, neutralen Gutachter zu bestellen. Ebenso sind Werkstätten keine neutrale Unterstützung für Unfallbeteiligte, sondern verfolgen eigene Interessen.

Nach einem Unfall versuchen Versicherer mit allen Tricks, die Erstattungssumme klein zu halten.

Versicherungen wollen die Erstattungssummen klein halten

Kfz-Versicherungen haben eine Interesse daran, nach einem Autounfall möglichst wenig an die Geschädigten zahlen zu müssen. Deswegen verwenden sie alle möglichen Tricks, um Kürzungen durchzusetzen und Ansprüche anzufechten. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Wert eines Fahrzeugs bewusst klein gerechnet wird, um keine Reparatur bezahlen zu müssen. Für die Geschädigten ist es wichtig, solche Tricks zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen.

Unfallbeteiligte müssen sich immer bewusst machen, dass die gegnerische Kfz-Versicherung kein neutraler Berater ist, der sie unterstützen oder ihnen helfen will. Im Gegenteil versuchen solche Versicherungen alles, um Schwachpunkte zu finden und den Schadensersatz gering halten zu können. Deswegen sollten Betroffene nach einem Unfall ausschließlich die eigene Versicherung informieren und nicht die des Unfallgegners.

Mit einem Rechtsbeistand zusammenarbeiten

Ein persönlicher Rechtsbeistand ist bei der Unfallabwicklung eine große Hilfe.

Nach einem Unfall ist es fast immer eine gute Idee, sich einen professionellen Rechtsbeistand an die Seite zu holen. Denn abgesehen von Bagatellschäden geht es bei einem Autounfall immer um eine Menge Geld. Deswegen sollte sich niemand allein auf seine Intuition verlassen, sondern die Expertise und die Erfahrung von professionellen Rechtsbeiständen nutzen.

Das Verkehrsrecht hat einige Tücken und nach einem Autounfall ist eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. Mit einer professionellen Hilfe an der Seite, die wirklich nur die Interessen des Unfallgeschädigten vertritt, fällt es leichter, den Durchblick zu behalten. Außerdem hat ein Rechtsbeistand viel Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und kann genau einschätzen, ob eine Kürzung rechtmäßig ist oder nicht. Das erspart eine Menge Zeit, Mühe und Sorgen, weswegen sich immer mehr Menschen für eine solche Unterstützung entscheiden.

Nicht auf Deals einlassen

Immer wieder kommt es vor, dass die Kfz-Versicherung des Unfallgegners direkt mit den Geschädigten am Unfallort sprechen möchte. Hier bieten sie diesen meist spontane Deals an mit dem Versprechen, ihnen eine Menge Arbeit zu ersparen. So sagen sie, dass sie sich um alle Angelegenheiten des Unfalls kümmern werden und der Geschädigte somit keine Mühe mit der Bürokratie hat.

Auf solche Angebote sollten sich Geschädigte keinesfalls einlassen. Natürlich ist es angenehm, die lästige Bürokratie, die mit einem Autounfall verbunden ist, in andere Hände zu legen. Die Kfz-Versicherung des Unfallgegners ist aber niemals ein neutraler Berater und schon gar keine Hilfe, sondern möchte die zu tragenden Kosten so gering wie möglich halten. Deswegen sollten solche Deals freundlich aber bestimmt abgelehnt werden.

Bei diesen Posten versuchen Versicherer häufig, Kürzungen vorzunehmen

Nach einem Autounfall versuchen Kfz-Versicherungen alle möglichen Tricks, um möglichst wenig Geld bezahlen zu müssen. Einer besteht darin, die getroffenen Maßnahmen als unnötig zu bezeichnen. So kürzte eine Versicherung in einem Fall den Zahlungsbetrag um Posten wie eine Lackierung der Türgriffe, die Achsenvermessung und die Autowäsche. Außerdem versuchte sie durchzusetzen, dass bestimmte Dichtungen, die Kosten für den Mietwagen und das Anwaltshonorar nicht oder nicht vollständig bezahlt werden müssen.

Insgesamt beliefen sich die Kosten, um die die Versicherung den Zahlbetrag kürzen wollte, um mehr als 1300 €. Dieses Vorgehen war nicht rechtsgültig und wurde vom zuständigen Amtsgericht abgewiesen. Die Versicherung musste somit den kompletten Betrag zahlen. Dies durchzusetzen, ist ohne einen Rechtsbeistand ausgesprochen schwierig, weswegen allen Unfallbeteiligten nur empfohlen werden kann, sich eine solche professionelle Hilfe zu suchen.

Vorsicht bei folgenden Punkten bei der Schadenserstattung

• Mietwagen
• Autowäsche
• Lackierungen
• Ersatzteile
• Anwaltshonorar

Versicherer arbeiten nicht immer mit neutralen Gutachtern

Es kommt vor, dass Kfz-Versicherungen nicht mit neutralen Gutachtern zusammenarbeiten. Diese stellen ein Unfallgutachten aus, das der Versicherung in die Karten spielt, aber nicht objektiv ist. Deswegen sollte niemals der Gutachter der gegnerischen Kfz-Versicherung eingeladen werden. Stattdessen ist es besser, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Dieser kann den Unfall neutral bewerten, was sich für die Geschädigten häufig als Vorteil erweist.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, muss der Unfallverursacher die Kosten für einen solchen vom Geschädigten bestellten Gutachter bezahlen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Geschädigte eine Teilschuld an dem Unfall trägt. In diesem Fall müssen auch die Gutachterkosten zum Teil übernommen werden. Des Weiteren muss der Geschädigte die Kosten für den Unfallverursacher so gering wie möglich halten. Er kann somit nicht nach Belieben Gutachter bestellen. Auch bei Bagatellschäden kann es passieren, dass ein Gutachter vom Geschädigten selbst bezahlt werden muss.

Werkstätten haben Eigeninteressen und sind keine neutralen Helfer

Werkstätten sind keine neutralen Parteien, die die Unfallbeteiligten neutral beraten. Vielmehr haben sie Eigeninteressen und wollen an den Reparaturkosten eines Fahrzeugs nach Möglichkeit verdienen. Deswegen kann es sinnvoll sein, nicht auf die Werkstatt zu setzen, die die Versicherung anbietet. Stattdessen haben die Geschädigten die Möglichkeit, eine eigene Werkstatt zu wählen, in der die Reparatur erfolgen soll. Auf diese Weise können sie die Werkstatt ihres Vertrauens wählen, bei der sie sicher sind, fair behandelt zu werden. Zudem befinden sich die Werkstätten der Versicherungen nicht immer in der Nähe der Betroffenen, was die Reparatur zusätzlich aufwendig macht.

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