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TÜV nicht bestanden: Das passiert nun

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Sämtliche Fahrzeuge in Deutschland, die ein amtliches Kennzeichen besitzen, müssen der Hauptuntersuchung – kurz HU – in regelmäßigen Abständen vorgeführt werden. Mit dieser Kontrolle wird das Ziel verfolgt, dass die Vorschriftsmäßigkeit aller Kfz sichergestellt wird.

Am öffentlichen Straßenverkehr sollen somit keine Fahrzeuge teilnehmen können, die erhebliche Mängel aufweisen, denn diese würden die Verkehrssicherheit maßgeblich gefährden. Die Untersuchung, die umgangssprachlich auch als TÜV-Untersuchung bezeichnet wird, darf lediglich durch amtlich zugelassene Prüforganisationen durchgeführt werden. Zu diesen gehören nicht nur der TÜV, sondern ebenfalls GTÜ, DEKRA und beispielsweise auch die KÜS Hauptuntersuchung mit HolDeinePlakette.de.

Wurden bei der Durchführung der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, müssen die Fahrzeuge oft einer Nachuntersuchung unterzogen werden. Was Fahrzeughalter dabei im Detail beachten müssen, erklärt der folgende Artikel.

Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung, Bild: pixabay

TÜV-Nachprüfung – In diesen Fällen ist sie nötig

Werden durch den Prüfer bei der Hauptuntersuchung an dem Fahrzeug erhebliche Mängel festgestellt, wird die TÜV-Plakette nicht erteilt. Erst ist dafür eine Reparatur des Fahrzeuges, bei welcher die gefundenen Mängel behoben werden, nötig. Außerdem muss das Fahrzeug noch einmal eine abschließende Nachprüfung bestehen.

Die Nachprüfung muss dabei innerhalb der Frist von einem Monat bestanden werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Werkstatttermin zur Mängelbehebung möglichst zeitnah zu vereinbaren.

Nachprüfungsfrist verstrichen – Damit ist zu rechnen

Sollte der Fahrzeughalter die durch den TÜV beanstandeten Mängel nicht innerhalb der Frist von einem Monat beheben lassen, verpasst er die Frist für die Nachprüfung.

In diesem Fall ist es für ihn nötig, sein Fahrzeug noch einmal für die gesamte Hauptuntersuchung anzumelden. Für diese sind dann ebenfalls erneut die ursprünglichen Kosten zu tragen.

Hauptuntersuchung: Diese Mängel veranlassen zu einer Nachprüfung

Die Ergebnisse, die im Rahmen der Hauptuntersuchung über ein Fahrzeug gewonnen werden, werden grundsätzlich in drei verschiedene Mängelklassen untereilt. Diese bestehen in „keine Mängel“, „geringe Mängel“ und „erhebliche Mängel“.

Auch, wenn geringe Mängel an dem jeweiligen Fahrzeug durch den Prüfer festgestellt werden sollten, kann es sein, dass eine HU-Plakette ausgeteilt wird. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Verkehrssicherheit durch diese Mängel nicht beeinträchtigt wird, beispielsweise, wenn sich der Spiegel lediglich als leicht verkratzt zeigt. Dennoch besteht für den Halter des Fahrzeuges dann die Pflicht, die Mängel, die im Prüfbericht genannt werden, unverzüglich beseitigen zu lassen. Ansonsten besteht das Risiko eines Verwarngeldes, wenn die Unstimmigkeiten im Rahmen einer Verkehrskontrolle auffallen.

Liegen jedoch erhebliche Mängel an dem Kfz vor, wird keine neue TÜV-Plakette erteilt – es wird somit eine Nachprüfung nötig. Ein erheblicher Mangel liegt dabei zum Beispiel vor, wenn tragende Fahrzeugteile einen starken Rostbefall aufweisen oder die Profiltiefe der Reifen zu gering ausfällt.

In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfer jedoch auch zu der Einschätzung kommen, dass von dem Fahrzeug eine unmittelbare Gefährdung für den Verkehr ausgeht – die vorhandene TÜV-Plakette wird dann entfernt und es erfolgt eine entsprechende Information an die zuständige Zulassungsbehörde. Das Auto darf daraufhin nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Es besteht keine Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zur Nachprüfung zu erwirken. Alleine aus Kostengründen sollten Fahrzeughalter demnach sicherstellen, dass sie die Frist nicht überschreiten und so ihr Fahrzeug noch einmal zur vollständigen Hauptuntersuchung anmelden müssen.

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