Ratgeber
Reparaturen, Inspektionen und TÜV: Die richtige Wartung für das Leasingfahrzeug
Auch Leasingautos von Herstellern wie BMW, Volkswagen und Co. sind Fahrzeuge wie alle anderen – und müssen entsprechend umfassend gewartet werden. Dabei kann beim Autoleasing entweder der Leasingnehmer (Kund:in) oder der Leasinggeber (Händler:in) in der Pflicht sein, sich um die laufende Wartung des Fahrzeugs zu kümmern. Bestimmte Tätigkeiten wie der regelmäßige Besuch beim TÜV liegen aber immer im Verantwortungsbereich des Leasingnehmers.
Allgemeines zur Wartung beim BMW Autoleasing
Grundsätzlich gilt beim Autoleasing, dass ihr als Leasingnehmer:in dazu verpflichtet seid, das Fahrzeug in einem dem Alter entsprechenden Zustand wieder zurückzugeben. Das bedeutet insbesondere:
- übliche Gebrauchsspuren sind unproblematisch
- klassische „Alltagsspuren“ sind etwa ein abgenutztes Lenkrad und leicht verschmutzte Sitze
- größere Kratzer oder gar Dellen müsst ihr entfernen lassen
Der Leasinggeber wird sich das Fahrzeug bei der Rückgabe genau ansehen und prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, passiert nichts. Hat das Auto aber mehr als „alltägliche“ Schäden, müsst ihr diese entweder auf eigene Kosten reparieren oder das Autohaus stellt euch die Reparatur in Rechnung.
Daher gilt: Geht immer beispielsweise beim Autoleasing eures Ford Kuga oder Fiat 500 vorsichtig mit dem Fahrzeug um. Die „böse Überraschung“ kommt oft erst Jahre später.
Autoleasing: Die GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung
Egal ob ihr ein Nutzfahrzeug oder einen normalen Pkw least: Bei einem Totalschaden kommt es schnell zu der Situation, dass die Restforderung der Bank/Leasinggesellschaft den von der Versicherung ausgezahlten Restwert des Autos übersteigt. Es entsteht eine Deckungslücke (englisch: Gap), die ihr beim Autoleasing grundsätzlich selbst schließen müsst. Die Kfz-Versicherung kommt nicht für die Mehrkosten auf.
Daher spielt die GAP-Deckung eine wichtige Rolle. Beim Leasing solltet ihr euch grundsätzlich für diesen Baustein in eurer Kfz-Versicherung entscheiden, um die Deckungslücke bei einem Totalschaden vollständig zu schließen. Die Klausel kostet oft nur wenige Euro mehr pro Monat, bewahrt euch im Zweifel aber vor immensen Mehrkosten.
Wer übernimmt die Kosten für die Wartung?
Die meisten Leasingverträge sind wie klassische Nutzungsüberlassungen ausgestaltet. Ihr leiht euch das Fahrzeug vom Leasinggeber und zahlt dafür eine monatliche Gebühr. Außerdem seid ihr verpflichtet, den Wagen im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben – wann das passiert, steht im Leasingvertrag.
Beim Autoleasing traget ihr daher die Kosten für Wartung, Inspektion und TÜV. Ausnahme hiervon sind Full-Service-Pakete, die bei manchen Leasingangeboten inkludiert sind oder wie verschiedene „Auto-Abos“, bei denen ihr nur noch den Sprit bezahlen müsst. In den meisten anderen Fällen hat der Leasingnehmer aber zumindest kleinere Reparaturen, Instandhaltung und TÜV aus eigener Tasche zu bezahlen.
Tipp: Prüft, ob sich beim Leasing der Abschluss eines Service-Vertrags lohnt. Solche Verträge schlagen in der Regel mit unter 100 Euro monatlich zu Buche – dafür übernimmt das Autohaus die Kosten für Inspektion, Ölwechsel und gegebenenfalls sogar den Austausch von Bremsen und Reifen.
Was passiert, wenn ich beim Autoleasing den TÜV versäume?
Üblicherweise müssen Autos alle zwei Jahre zum TÜV – das gilt selbstverständlich auch für Fahrzeuge, die im Rahmen des Autoleasings gemietet wurden. Dabei solltet ihr unbedingt darauf achten, die vom Gesetzgeber und Hersteller vorgegebenen Fristen einzuhalten. Denn scheckheftgepflegte, regelmäßig inspizierte und gewartete Fahrzeuge lassen sich für den Händler wesentlich leichter und mit mehr Gewinn weiterverkaufen.
Und auch für euch kann es Nachteile geben: Hat das Fahrzeug einen Schaden, der durch die unterlassene Inspektion oder den fehlenden TÜV übersehen wird, entstehen hohe Mehrkosten. Das gilt einmal mehr, wenn sich der Schaden im Laufe der Zeit weiter verschlimmert.
Denkt beim Leasing daher nicht nur an die notwendige Inspektion bei Erreichen festgelegter Laufzeiten (etwa alle 30.000 Kilometer), sondern auch an den im Zwei-Jahres-Rhythmus fälligen TÜV. Viele Autohäuser bieten Erinnerungs-Services an. Nutzt diese!
Diese Schäden wirken sich bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs aus
Allgemein gilt der Grundsatz: Gebt das Fahrzeug möglichst genauso zurück, wie ihr es in Empfang genommen habt.
Klar ist aber auch, dass sich Schäden im Alltag nicht völlig vermeiden lassen. Normale Gebrauchsspuren gehen daher nicht zu euren Lasten. Der Leasinggeber nimmt das Fahrzeug trotzdem zurück und bereitet es auf. Anders sieht es bei größeren Schäden oder sogar einem Unfallwagen aus. Hier werden schnell Abschläge von mehreren Tausend Euro fällig, die es zu vermeiden gilt. Daher braucht ihr die richtige Kfz-Versicherung:
- beim Autoleasing ist die Vollkasko Pflicht. Sie wird auch vom Autohaus vorausgesetzt – ähnlich wie die Brandversicherung bei der Immobilienfinanzierung
- die Versicherung muss eine GAP-Deckungs-Klausel enthalten. So gleicht der Versicherer die Differenz zwischen Restschuld bei der Bank und „eigentlicher“ Versicherungserstattung anhand des Zeitwertes aus
- optimalerweise sind kleinere Reparaturen einmal im Jahr kostenfrei oder mit geringem Selbstbehalt möglich
Fazit: Beim Autoleasing gilt besondere Vorsicht
Egal ob ihr privat oder als Gewerbetreibender least: Beim Autoleasing solltet ihr besonders vorsichtig sein. Denn nur wenn ihr den Wagen möglichst schadenfrei zurückgebt, ihn gut versichert und alle Inspektions- und Untersuchungstermine wie vorgegebenen wahrnehmt, seid ihr auf der sicheren Seite, was eine Nachforderung des Autohauses angeht! Aber: Mittlerweile gilt bei jedem Fahrzeug eine gewisse Vorsicht hinsichtlich der Wartung. Egal, ob es sich um ein Leasingauto, ein finanziertes oder ein gekauftes Auto handelt. Je mehr ihr auf euer Fahrzeug achtet, desto besser.
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