Kfz-Steuern – Leasing-Glossar

Kfz-Steuern

Wer in Deutschland als Halter eines Kraftfahrzeuges in Erscheinung tritt, ist zur Abgabe der Kfz-Steuern verpflichtet. Diese wird in der Regel jährlich erhoben und richtet sich nach der Art und nach dem Modell des jeweiligen Kraftfahrzeuges. Als steuerpflichtig wird dabei in der Regel der Halter angesehen – Ausnahmen können sich dann ergeben, wenn zum Beispiel Eltern aus Versicherungsgründen (Schadensfreiheitsklasse ist deutlich günstiger als bei einem Fahranfänger) als Halter auftreten, tatsächlich aber das Kind als Fahranfänger den Wagen nutzt. Da Dieselfahrzeuge die Umwelt deutlich mehr belasten als Fahrzeuge mit Ottomotor, ist die jährliche Steuer für diese Fahrzeuge entsprechend höher. Wie sich die aktuelle Dieselkrise auf die Entwicklung der Kfz-Steuern auswirkt, ist noch offen – es ist aber zu erwarten, dass hier eine weitere Erhöhung folgen wird.