Kfz-Gutachten: Worauf sollte man achten?
Auch wenn es bei einem Verkehrsunfall in erster Linie darum geht, dass niemand verletzt wird, kann man sich mitunter dennoch über Schäden am Auto ärgern. Das ist ganz besonders dann der Fall, wenn man selbst nicht schuld ist und das Auto vielleicht sogar neu ist. Ebenso frustrierend kann der anstehende Papierkram sein, der anfällt, wenn man mit der Versicherung über etwaige Schadensersatzansprüche verhandelt. Um den Schaden feststellen zu können, wird in der Regel ein Gutachten erstellt. Aber was sollte man bei einem Gutachten beachten? Und wer darf das Gutachten eigentlich erstellen?
Kfz-Gutachten: Was ist das überhaupt?
Ein Gutachten wird im Rahmen der Schadensregulierung erstellt, wobei im Rahmen des Gutachtens der komplette Schaden erfasst wird, der durch den Unfall entstanden ist. Je nachdem, wie groß der Schaden ist, wird ein Gutachter beauftragt, um den Schaden neutral und unabhängig beurteilen zu können. Das Gutachten ist außerdem von Bedeutung für die Kalkulation der Nutzungsausfallentschädigung.
Was wird im Rahmen des Gutachtens erfasst?
Zunächst werden die technischen Daten des Fahrzeugs ermittelt. Falls eine Sonderausstattung vorhanden ist, wird auch diese in die Berechnung mit einbezogen. Anschließend werden die durch den Unfall entstandenen Schäden erfasst und dokumentiert. Auf Grundlage dieser Daten wird dann der benötigte Aufwand für die Reparatur festgelegt, wobei ältere Schäden selbstverständlich nicht mitinbegriffen sind. Abschließend wird der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall, die unfallbedingte Wertminderung und der Restwert nach dem Unfall ermittelt. Erst dann wird entschieden, ob sich eine Reparatur lohnt und außerdem ermittelt, wie lang die Ausfallzeit sein wird.
Wie wird ein Gutachter beauftragt?
Viele wissen gar nicht, wen man beauftragen soll und darf, wenn man beispielsweise ein Unfallgutachten in Berlin erstellen lassen möchte. Wer den Gutachter letztendlich beauftragt, hängt von der Versicherung und der Schuldfrage ab. Wenn man nicht schuld ist, kann man sich den Gutachter aussuchen, wobei die Kosten dafür von der Gegenseite übernommen werden müssen. Bei Kaskoversicherungen ist es oft so, dass ein Gutachter nur dann bezahlt wird, wenn dieser von der Versicherung beauftragt wurde. Im Zweifelsfall lohnt sich auch eine Überprüfung des Gutachtens in einer Werkstatt.
Wann muss ein Gutachten erstellt werden?
Handelt es sich lediglich um Bagatellschäden (bis zu 750 Euro bei einer Haftpflichtversicherung, 2.000 Euro bei einer Kaskoversicherung), muss kein Gutachten erstellt werden. Hier reichen meistens einige Fotos und der Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Darüber hinaus muss geprüft werden, ob die Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung zum Einsatz kommt. Ersteres ist der Fall, wenn der Verursacher des Unfalls an das Opfer zahlen muss, wobei höchstens 30 Prozent über dem jeweiligen Wiederbeschaffungswert erstattet werden. Die Kaskoversicherung springt bei einem selbst verschuldeten Unfall ein. Hierbei handelt es sich allerdings nur um vertragliche Ansprüche.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Selbstverständlich kostet ein Gutachten Geld. Die Kosten werden allerdings im Falle eines Unfalls von der Haftpflichtversicherung übernommen. Das gilt auch, wenn der Gutachter von der Kaskoversicherung selbst beauftragt wird. Wie hoch die Rechnung letztendlich ausfällt, hängt von der Schadenshöhe ab. Diese wird über Tabellen ermittelt. Ebenso steigt der Preis, wenn der Schaden am Fahrzeug besonders komplex ist. Meist wird über die Stunden abgerechnet, wobei in der Regel auch ein Kostenvoranschlag ausgestellt wird.
Meistens ist das Honorar ein gewisser prozentualer Anteil der Schadensmenge, welche im Verhältnis zur Schadenshöhe steht. Aus diesem Grund sind die tatsächlichen Kosten für das Gutachten stets individuell und vom konkreten Fall abhängig.