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Der richtige Gutachter entscheidet über den Erfolg Ihrer Schadensregulierung

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Jeder Unfall im Straßenverkehr ist eine ärgerliche Angelegenheit. Nur gut, wenn keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Unfallgeschädigte reichlich zu regeln.

Motorrad Unfall auf der Straße
Motorrad Unfall auf der Straße, Bild: Pixabay

Obwohl es geknallt hat, einen kühlen Kopf bewahren

Häufig sind die entstandenen Schäden am Fahrzeug nicht direkt sichtbar und eine Schätzung der Reparaturkosten folglich falsch. Nur die fachkundige Untersuchung Ihres Fahrzeugs durch einen Sachverständigen bringt Licht ins Dunkel.

Wozu benötigt man ein Unfallgutachten?

Nach einem Autounfall muss der Geschädigte im Rahmen der Schadensabwicklung die Höhe des tatsächlichen Schadens nachweisen. Oftmals fehlt den Geschädigten die notwendige Fachkenntnis, sodass die Untersuchung und Kostenschätzung durch einen KFZ-Gutachter erfolgt.

Wer beauftragt ein Unfallgutachten?

Der Gesetzesgeber hat vorgesorgt und schützt Geschädigte, die im Haftpflichtfall das Recht haben, einen KFZ-Gutachter ihrer Wahl zu beauftragen. Häufig versuchen gegnerische Versicherungen dem Geschädigten einen versicherungsnahen Gutachter zu empfehlen und argumentieren mit einer hohen Erfolgsquote und einer schnellen Schadensregulierung. Doch solche Empfehlungen sind nicht uneigennützig. In den meisten Fällen werden bei der Schadensermittlung die Interessen der Versicherer vertreten, wodurch die Reparaturkosten deutlich niedriger geschätzt werden.

Welche Möglichkeiten zur Schadenregulierung gibt es?

Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall hat man drei Möglichkeiten, um an sein Geld zu kommen. Ganz mutige Geschädigte wickeln den Dialog mit den Versicherungen in Eigenregie ab. Wer nicht regelmäßig in diesem Bereich tätig ist, muss mit einem unvollständigen Schadensersatz rechnen, da zusätzliche Kosten wie zum Beispiel Nutzungsausfallentschädigungen teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden. Auch die Erstellung eines Kostenvoranschlags durch die Werkstatt des Vertrauens oder ein Autohaus berücksichtigen nicht alle Kostenfaktoren. So finden Aspekte wie zum Beispiel die Wertminderung oder die Angabe des Restwerts keine Berücksichtigung im Kostenanschlag für die Reparatur. Die weitere Schadensregulierung bleibt weiterhin an Ihnen hängen.

Doch Sie können sich viel Streit und Papierkram sparen. Schalten Sie einfach sofort die Experten von Gutachterix ein. Dort erhalten Sie ein neutrales Unfallgutachten, das als Beweissicherung dient.

Was wird im Gutachten festgehalten?

Das Gutachten beinhaltet alle technischen Daten und Ausstattungsmerkmale, um einen umfassenden Eindruck vom Fahrzeug zu erhalten. Nachdem alle Schäden, sowohl die bereits vor dem Unfall vorhanden, sowie jene, die durch den Unfall entstanden sind, mit Fotos dokumentiert wurden, werden im KFZ-Gutachten alle notwendigen Reparaturen bestimmt. Dabei gibt der Gutachter eine Abschätzung der Dauer des Vorgangs ab, die beispielsweise wichtig für den Ausgleich von Ausfallzeiten ist. Da selbst nach einer fachgemäßen Reparatur der Wert des Fahrzeugs sink, ermittelt der Gutachter die Wertminderung des Autos. Anschließend erfolgt die Kostenkalkulation, bei der die entstehenden Aufwände abgeschätzt und der aktuelle Wiederbeschaffungswert des Unfallswagens ermittelt wird. Letztendlich erfolgt die Beurteilung, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

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