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Das Smartphone und die Auto-/ Radfahrer – Was ist erlaubt, was nicht?

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Mittlerweile dürfte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein, dass die Bedienung eines Smartphones im Straßenverkehr als Fahrzeugführer nicht nur gefährlich ist, sondern auch empfindliche Strafen und Bußgelder nach sich ziehen kann. Vielen Fahrern eines Kfz ist dieser Umstand schmerzlich bewusst. Doch was gilt hinsichtlich der Handynutzung auf dem Fahrrad und welche Strafen können drohen?

Die Handynutzung im Straßenverkehr – Das betrifft alle Fahrzeugführer!

Im § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich die Vorschrift, dass Fahrzeugführer keine elektronischen Geräte benutzen dürfen, welche der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Die Benutzung solcher Geräte ist im Straßenverkehr nur dann gestattet, wenn das Gerät zu diesem Zweck nicht aufgenommen oder gehalten werden muss. Ganz konkret bedeutet das also, dass ein Handy während der Fahrt nicht in die Hand genommen und bedient werden darf. Doch diese Regelung betrifft nicht nur Auto- und LKW-Fahrer, sondern auch Radfahrer.

Fahren und Handybenutzung – Was ist erlaubt?

Nebenbei telefonieren, einem Hörbuch lauschen oder Musik hören ist eine wirklich praktische Angelegenheit. Doch genau wie im Auto darf ein Mobiltelefon beim Radfahren nur dann verwendet werden, wenn es zu diesem Zweck nicht in der Hand gehalten oder manuell bedient werden muss. Genau wie in einem Kraftfahrzeug sollte man also beim Radfahren eine Freisprecheinrichtung nutzen, um zu telefonieren oder die Navigationsfunktionen des Smartphones zu verwenden. Eine Handyhalterung für das Fahrrad oder für das Auto ist an dieser Stelle durchaus praktisch. Zumeist kann man diese direkt in einem passenden Onlineshop für Handyzubehör erwerben. Auch Headsets können zum Telefonieren im Auto, sowie auf dem Rad selbstverständlich verwendet werden. Mit solch einem Zubehör ist man im Straßenverkehr auf der sicheren Seite. Denn durch eine Handyhalterung entgeht man nicht nur durchaus empfindlichen Bußgeldern, sondern tut auch etwas für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Handynutzung

Wer auf dem Rad mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird, der kann mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt werden. Punkte in Flensburg drohen den Radfahrern glücklicherweise nicht. Es reicht dafür aus das Handy in irgendeiner Art zu verwenden, telefonieren ist nicht zwangsläufig notwendig. Auch das lesen oder schreiben von Nachrichten oder das Surfen im Netz ist von dieser Regelung erfasst.

Hat der Betroffene durch die Verwendung des Smartphones auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dann droht sogar ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Noch teurer wird es für Radfahrer dann, wenn sich aus dieser Gefährdung sogar ein Unfall entwickelt hat. Das fällig werdende Bußgeld kann dann bis zu 100 Euro betragen.

Achtung bei der Benutzung von Kopfhörern

Wer Rad fährt und über Kopfhörer Musik hört und telefoniert, der muss allerdings noch eine weitere Vorschrift beachten. Denn im Straßenverkehr ist es grundsätzlich und insbesondere für Radfahrer und Fußgänger wichtig, seine Umgebung mit allen Sinnen wahrzunehmen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Hörsinn. Radfahrer sollten daher nur so laut über Kopfhörer Musik hören oder übers Headset telefonieren wie sie die Verkehrsgeräusche noch gut wahrnehmen können. Andernfalls droht ein Bußgeld von 10 Euro. Wird zusätzlich noch eine Gefährdungssituation durch die Einschränkung des Hörsinns geschaffen, dann kann das Bußgeld auch 15 Euro betragen.

Fazit: Ob Auto- oder Radfahrer, jeder muss sich an die Vorschrift halten, dass die Benutzung des Smartphones im Straßenverkehr nicht gestattet ist. Diese Vorschrift bezieht sich selbstverständlich nicht nur auf das Telefonieren, sondern auch auf das Nachrichten schreiben und jede Tätigkeit, für die man das Handy in die Hand nehmen muss. Damit kein Bußgeld fällig und der Straßenverkehr sicherer ist, sollte jeder auf Headsets oder eine Handyhalterung setzen.

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