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Wildunfall – Tipps, wie man sich verhält und wie die Schadensregulierung abläuft

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Ein Wildunfall mit dem Auto ist für viele eine Horrorvorstellung. Verständlich, denn es wird ein Tier verletzt und die Schäden am Pkw sind auch nicht zu unterschätzen. In vielen Fällen lässt sich ein Zusammenstoß aber nicht verhindern, denn die Tiere, wie Rehe, Wildschweine und Hirsche, warten nicht, bis die Straße frei ist. Wie aber kann man das Risiko reduzieren, was ist bei einem Wildunfall zu tun und wie läuft die Schadensregulierung ab?

Unfälle vermeiden

Als Autofahrer kann man mit einem erhöhten Gefahrenbewusstsein und mit vorausschauendem Fahren die Gefahr deutlich reduzieren. Wie wohl jeder weiß, ist das Risiko eines Wildunfalls insbesondere an Feldrändern und in Waldabschnitten besonders hoch. Auch die Tageszeit spielt eine Rolle, so ist es vor allem am Abend und in den frühen Morgenstunden (Dämmerung ist hier das Zauberwort) sehr gefährlich. Kommt man in so eine Gegend, dann ist langsames und bremsbereites Fahren das A und O.

Das Fernlicht ist auch nicht ideal, denn es blendet das Tier und es bleibt infolge stehen. Hilfreich ist Hupen, da das Wild dadurch verscheucht wird.

Wichtig: Sollte ein Wildtier auftauchen, dann ist es in der Regel nicht alleine. Man muss also damit rechnen, dass noch weitere Tiere die Straße überqueren und die Fahrweise entsprechend anpassen.

Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall

Sollte ein Zusammenstoß mit einem Wildtier nicht vermeidbar sein, dann heißt es stark abbremsen und das Lenkrad festhalten. Ausweichmanöver sollten keinesfalls vollzogen werden, da die Gefahr grundsätzlich höher ist. Man kann zum Beispiel in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum prallen. Im Vergleich zu einem Zusammenstoß sind die Schäden in beiden Fällen deutlich größer.

Nach der unerfreulichen Begegnung ist die Warnblinkanlage einzuschalten der erste Schritt, anschließend geht es an die Unfallabsicherung. Das heißt, dass die Warnweste angezogen und ein Warndreieck aufgestellt wird. Auch dann, wenn das Wild geflüchtet ist. Man sollte außerdem Panik vermeiden und Ruhe bewahren.

Nach der Absicherung der Unfallstelle ist die Polizei anzurufen. Gibt es Verletzte, dann zusätzlich die Rettung. Je nach Bundesland ist es auch vorgeschrieben, dass ein Jäger über den Wildunfall informiert wird.

In der Zwischenzeit kann man, sofern man es sich zutraut, das tote Tier zur Seite ziehen, um weitere Unfälle zu vermeiden. Dafür sind allerdings zwingend Handschuhe zu tragen, es lauert nämlich die Tollwutgefahr. Verletzte Tiere sollten hingegen nicht angefasst werden, da von ihnen eine Gefahr ausgeht (sie könnten sich wehren).

Trifft die Polizei ein, dann wird eine Unfallaufnahme durchgeführt. Wichtig ist die Spurensicherung, um später mit der Versicherung keine Probleme zu haben. Die Spuren sollten nicht nur schriftlich, sondern auch fotografisch festgehalten werden. Mit heutigen Smartphones ist das aber kein Problem. Besonders wichtig ist dieser Schritt, wenn das Tier flüchten konnte und nicht als eindeutiger Beweis dient.

Nach der Unfallaufnahme bekommt man eine Wildschadenbescheinigung, die von der Polizei oder vom Jäger ausgestellt wird. Das Schriftstück ist wichtig, um eine schnelle Abwicklung bei der Versicherung zu gewährleisten.

Tipp: Ist das Tier gestorben, dann darf es auf keinen Fall vom Unfallort entfernt werden. Tut man es doch, dann kann es eine Anzeige geben (Wilderei). Auch die Mitnahme für den Verzehr ist verboten.

Wer zahlt?

Um überhaupt Ansprüche zu haben, ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung die wichtigste Voraussetzung. Im ersten Fall gibt es aber noch weitere Punkte zu beachten, denn es muss sich um Haarwild handeln. Dazu zählen Rehe, Wildschweine, Hirsche und Hasen. Ist der Unfall mit einem Hund, einem Schaf oder einer Katze passiert, dann greift die normale Teilkaskoversicherung nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen, sodass sich eine konkrete Nachfrage beim Anbieter lohnt. Fällt diese negativ aus, dann sollte über einen Wechsel der Kaskoversicherung nachgedacht werden.

Bei der Teilkasko steht außerdem der Autofahrer in der Beweispflicht, sodass die Spurensicherung bei der Unfallaufnahme entscheidend ist. Mit einer Wildschadenbescheinigung gibt es aber grundsätzlich keine Probleme.

Tipp: Die Unfallspuren am Pkw sollten erst beseitigt werden, wenn die Versicherung die Begutachtung durchgeführt hat.

Verfügt man über eine Vollkaskoversicherung, dann gibt es keinerlei Probleme mit der Schadensregulierung. Diese zahlt in allen Fällen die entstandenen Schäden am Auto, sei es nach einem Wildunfall oder nach einer Selbstverschuldung. Wichtig ist nur richtig zu entscheiden, wann man einen Fall bei der Vollkaskoversicherung einreicht. Bei einem klassischen Wildunfall erhöht sich der Versichertenbeitrag nicht, bei Selbstverschuldung schon. Es kann sich deshalb lohnen, manche Schäden, die man selbst verursacht hat, selbst zu bezahlen. Als Faustregel gilt ein maximaler Betrag von 1.000 Euro.

Auffahrunfälle wegen Kleintieren, wie sieht es damit aus?

Wenn jemand wegen einem Kleintier (Eichhörnchen zum Beispiel) bremst und es entsteht aus diesem Grund ein Auffahrunfall, dann ist der Vordermann mitverantwortlich. Die Höhe der Schuld ist nicht immer gleich, bei einem Eichhörnchen sind es 25 Prozent.

Da jedoch am Ende der Hintermann die größeren Probleme hat, ist die Einhaltung des Sicherheitsabstands die bessere Wahl. Man ist sicherer unterwegs und kann jederzeit rechtzeitig zum Stillstand kommen.

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