Wiederbeschaffungswert – Leasing-Glossar

Wiederbeschaffungswert

Geht ein Kfz infolge ungünstiger Umstände wirtschaftlich unter, so bleibt zur Wertermittlung nur der sogenannte Wiederbeschaffungswert über. Dieser gibt den Wert an, der nötig ist, um den Verlust auszugleichen. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass das eigentliche Fahrzeug unwiderruflich „verloren“ ist – der Wiederbeschaffungswert stellt also lediglich einen monetären Ersatz dar. Besondere Bedeutung hat der Wiederbeschaffungswert im Versicherungsgeschäft. Hierbei dient der Wiederbeschaffungswert zur Wertermittlung eines Wirtschaftsgutes, zum Beispiel beim Kfz.

Üblicherweise berechnet sich der Wiederbeschaffungswert aus der Formel aktueller Kaufpreis minus aktueller Wert der defekten Sache. Jedoch ist diese Formel bei Kraftfahrzeugen nicht einschlägig – hier wird der Wert angesetzt, den ein normaler Händler für dieses Kraftfahrzeug bezahlen würde (welcher üblicherweise etwas über dem Zeitwert des Kfz liegt). Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswert obliegt in der Regel einem Sachverständigen und wird von diesem verbindlich festgelegt.