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Wie ein Kfz-Gutachter aus Essen Ihnen die Abwicklung mit der Versicherung nach einem Unfall abnehmen kann

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Sie haben den Sommertag auf einem Ausflug ins Bergische Land verbracht und sind gerade auf dem Rückweg nach Hause, als ein anderer Autofahrer Ihnen beim Überholen in die Seite kracht. Kein schönes Ende eines Ausflugs. Aber lassen Sie sich nicht zu sehr stressen! Bleiben Sie ruhig, sichern Sie zunächst die Unfallstelle und dokumentieren Sie den Unfall anschließend mithilfe von Fotos und Notizen. Rufen Sie danach – am besten noch am gleichen Tag – den Kfz Gutachter Essen an. Dieser wird nicht nur innerhalb von 24 Stunden ein Gutachten erstellen, sondern Ihnen auch die Abwicklung des Unfalls mit der gegnerischen Versicherung abnehmen. Erfahren Sie hier mehr über den Service eines Kfz Sachverständigen.

 Warum soll ich nach einem Unfall unbedingt einen Kfz Gutachter anrufen?

Falls Sie nicht allein schuld sind am Unfall, sollten Sie stets einen Gutachter beauftragen. Dieser wird nicht nur die Schadenshöhe feststellen, sondern auch den gesamten Papierkram mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen. Der Service endet erst dann, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist. Sie selbst ersparen sich dadurch viel Arbeit und Ärger.

Wie findet die Begutachtung statt?

Sie vereinbaren mit dem Sachverständigenbüro einen Termin für die Begutachtung. Den Zeitpunkt des Termins können Sie selbst festlegen. Gute Gutachter bieten auch Termine in der Mittagspause oder abends an – wann immer es für Sie passt. Der Kfz Sachverständige aus Essen kommt dann zu Ihnen – bzw. dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – und nimmt eine gründliche Bestandsaufnahme vor. Alle alten Schäden und alle durch den Unfall neu entstandenen Schäden werden detailliert dokumentiert, darüber hinaus werden der derzeitige Wert des Wagens, die Wertminderung und (bei Totalschäden) der Restwert ermittelt. Nach spätestens 24 Stunden liegt das komplette Gutachten vor und kann bei der Versicherung eingereicht werden. Der Kfz Gutachter übernimmt diese Abwicklung mit der Versicherung gerne für Sie.

Kann ich mir einen Gutachter meiner Wahl aussuchen?

Als Unfallgeschädigter sind Sie berechtigt, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es! Lassen Sie sich bitte nicht darauf ein, dass die gegnerische Versicherung den Gutachter bestimmt. Sie laufen dann leider Gefahr, dass der Schaden eher zu gering eingeschätzt und später dann die Reparaturkosten nicht komplett bezahlt werden. Das gleiche gilt übrigens, wenn Ihnen vorgeschlagen wird, alles mithilfe eines Kostenvoranschlags zu regeln. Auch hier kann es passieren, dass weitaus mehr Schäden bestehen, als zunächst veranschlagt. Für einen Kostenvoranschlag wird ein Fahrzeug wesentlich oberflächlicher und kürzer besichtigt, manche Schäden werden so zunächst nicht erkannt, müssen aber im Endeffekt dann doch behoben werden. Die Reparaturrechnung fällt also wesentlich höher aus als erwartet. Dies kann zu Problemen mit der Versicherung führen. Vermeiden Sie diese Probleme und beauftragen Sie einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl.

Soll auch bei Bagatellschäden ein Kfz Gutachter beauftragt werden?

Bei echten Bagatellschäden (ca. 500 – 700 Euro Schaden) genügt tatsächlich ein Kostenvoranschlag. Allerdings sind echte Bagatellschäden selten. Ein Laie kann die Schadenshöhe meist nicht einschätzen. Es sieht manchmal so aus, als wäre die Stoßstange nur ein wenig eingedrückt – die Schäden dahinter können aber gravierend (und teuer) sein.

Rufen Sie in Zweifelsfällen lieber den Kfz Gutachter an! Falls es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt, kann auch der Unfallgutachter ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellen. Vertrauen Sie den Fachleuten!

Wer bezahlt eigentlich das Unfallgutachten?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss sowohl das Unfallgutachten (inklusive Anfahrt) als auch sämtliche Reparaturen bezahlen. Wird Ihnen eine Teilschuld am Unfall eingeräumt, werden sämtliche Kosten anteilig aufgeteilt, auch die Unfallgutachten und eventuelle Rechtsanwaltskosten.

Fazit

Falls Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie stets daran denken, anschließend einen Kfz Gutachter der eigenen Wahl zu beauftragen. Dieser fertigt nicht nur das Unfallgutachten an, sondern übernimmt auch die komplette Abwicklung mit der Versicherung. Darüber hinaus empfiehlt Ihnen der Sachverständige gerne Reparaturwerkstätten oder einen guten Anwalt für Verkehrsrecht. Nutzen Sie diesen Service – damit für Sie selbst der Ärger mit dem Unfall schnell vorbei ist!

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