Unfall: Verursacher meldet Schaden nicht – was nun?
Ein Verkehrsunfall ist immer eine ärgerliche Angelegenheit. Ist das Malheur jedoch passiert, heißt es zunächst Ruhe zu bewahren. Leider kann es jedoch durchaus zu Streitigkeiten zwischen den Unfallparteien kommen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Unfallgeschädigte nun auf den Kosten sitzenbleiben müssen. Es gibt durchaus Mittel und Wege, an die Daten des Unfallgegners zu gelangen.
Was kann ich tun, wenn sich der Unfallgegner nicht meldet?
Nicht immer ist sofort klar, wer Schuld am Unfall war. Lässt sich durch ein Gutachten jedoch die Schuldfrage klären, sollten Unfallgeschädigte sämtliche Daten an den Versicherer weiterleiten. Fehlen ihm in dieser Hinsicht wichtige Informationen, kann der Zentralruf der Autoversicherer weiterhelfen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle, die bei der Identifikation von Personen durch Autokennzeichen Hilfestellung liefert.
Nicht immer handelt der Unfallgegner jedoch böswillig. Viele Unfallparteien vergessen einfach, in Stresssituationen ihre Informationen zu hinterlassen. Ein Anruf bei der Polizei gibt häufig bereits Aufschluss, so dass es zeitnah möglich ist, die eigene Versicherung in vollem Umfang zu informieren.
Hinweis: Bei einer Kollision im Straßenverkehr müssen alle Beteiligten der Polizei und für die Versicherung Daten herausgeben. Diese Maßgabe ist auch im § 34 der StVO (Straßenverkehrsordnung) festgelegt.
Wie sollte ich mich bei Fahrerflucht verhalten?
Einige Unfallbeteiligte fahren nach dem Unfallhergang einfach weiter, ohne dem Unfallgeschädigten die Möglichkeit zu bieten, Daten auszutauschen. Einige Unfallgegner stehen schlichtweg unter Schock oder sind sich dem Ausmaß des Schadens nicht bewusst. Ist dem Unfallgeschädigten das Autokennzeichnen nicht bekannt, ist bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Meldet der Unfallgegner den Schaden weder bei der Versicherung noch bei der Polizei, hat er laut Gesetzbuch „Fahrerflucht“ begangen. Er hat sich gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) unerlaubt vom Unfallort entfernt und konnte dem Unfallbeteiligten oder der Polizei keine Informationen bieten.
Hinweis: Im Fall einer Fahrerflucht muss der Unfallgegner mit einer Geldstrafe oder alternativ mit bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe rechnen. Er hat jedoch auch nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort 24 Stunden Zeit, den Schaden anzuzeigen und wichtige Daten zum Unfallhergang mitzuteilen.
Warum sollten Unfallopfer den Unfall unverzüglich melden?
Da Unfallopfer nicht für den Schaden verantwortlich sind, sollten sie unverzüglich die Polizei informieren und im Bedarfsfall auch einen Gutachter kontaktieren. Dieser kann eine Unfallanalyse vornehmen und sich ein Bild von dem Vorfall machen. Das ist ein wichtiger Punkt, um weitere Ermittlungen vorzunehmen. Allerdings kann es bei genauen Untersuchungen auch vorkommen, dass Unfallopfern eine Teilschuld zugesprochen wird.
Was passiert, wenn der Unfallgegner über keine Versicherung verfügt?
Es kann natürlich auch sein, dass der Unfallgegner den Schaden nicht meldet, weil er schlichtweg nicht oder nicht ausreichend versichert ist. Diese Maßgabe passiert nur sehr selten, kann aber vorkommen.
Sollte der Schadenverursacher nicht versichert sein, kann er die Schäden nicht regulieren oder in Regress genommen werden. In diesem Fall steht der Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe e.V. zur Verfügung. Diese kann auch hilfreich sein, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat und nicht auffindbar ist.
Bevor jedoch der Garantiefonds in Anspruch genommen wird, sollten alle Maßnahmen ergriffen werden, damit der Unfallgegner die Schäden reguliert. Lässt sich nach Fristablauf von einem Monat kein Erfolg verzeichnen und scheint der Schadenverursacher unauffindbar, kann kontrolliert werden, ob die eigene Autoversicherung eine Schadenregulierung am Auto übernehmen kann.
Wer also keine Daten vom Unfallgegner erhält, muss nicht verzweifeln. Wichtig ist immer, die Polizei zu informieren und die Versicherung in Kenntnis zu setzen. Mithilfe eines unabhängigen Kfz Gutachters lässt sich der Unfallhergang rekonstruieren und die Schuldfrage klären. Dabei gilt: Je größer der Schaden, desto vorteilhafter ist ein Gutachten. Anschließend können über den Zentralruf der Autoversicherer oder die Polizei weitere Schritte besprochen werden.