Ratgeber
Unfall beim Autoleasing: Das gilt es zu beachten
Wie ihr bei einem Unfall mit eurem aktuellen Leasingfahrzeug vorgeht, wird durch Leasinggeber exakt vorgegeben. Dies trifft auf kleine Blechschäden ebenso wie auf einen möglichen Totalschaden zu. Achtet sorgfältig darauf, dass ihr alle Vorgaben bei der Vorgehensweise berücksichtigt, damit die Angelegenheit keine finanziellen Nachteile mit sich bringt. Nachfolgend erhaltet ihr wichtige Informationen, um die Situation „Unfall mit einem Leasingauto“ zu bewältigen.
Unterscheidung zwischen verschiedenen Unfallszenarien
Im Gegensatz zu einem Unfall mit dem eigenen Pkw oder Nutzfahrzeug seid nicht nur ihr und der Unfallgegner involviert. Als eigentlicher Besitzer kommt der Leasinggeber als dritte Partei mit ins Spiel. Dennoch muss bei Bagatellschäden nicht zwingend die Polizei gerufen werden, wenn die Schuldfrage zwischen den Beteiligten geklärt ist. Wichtig ist eine gründliche Dokumentation. Macht etwa mit dem Smartphone Bilder von der Unfallstelle und tauscht alle notwendigen Daten aus. Dazu zählen:
- Das Kennzeichen
- Personalien
- Versicherungsdaten
Ruft die Polizei hinzu, wenn der erste Schreck vorbei ist und sich die Situationen mit dem Leasingauto folgendermaßen darstellt:
- Unfall mit einem größeren Sachschaden
- Wenn die Unfallschuld nicht vor Ort geklärt werden kann
- Unfallschäden mit einem parkenden Auto, sofern der Betroffene nicht anwesend ist
- Es besteht der Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer
In diesem Fall sind die Beamten dafür zuständig, den Unfall sorgfältig zu dokumentieren. Besteht eine Notwendigkeit, wird die Schuldfrage anhand der Beweise zu einem späteren Zeitpunkt geklärt.
Den Schaden unverzüglich melden
Es ist ratsam, den Schaden schnellstmöglich der Leasingbank bzw. dem zuständigen Händler zu melden. Der jeweilige Eigentümer des Leasingfahrzeugs wird euch Informationen zur weiteren Vorgehensweise zukommen lassen.
Abhängig von der Schuldfrage meldet ihr diesen ebenfalls eurer Pkw-Haftpflichtversicherung oder der eigenen Kasko-Versicherung. Hinzu kommt, dass die Versicherung des Unfallgegners an euch herantritt. Sie wird euch bitten, den Hergang aus eurer Sicht zu schildern. Haltet nach Möglichkeit im eigenen Interesse alle vorgegebenen Fristen ein.
Wenn der Unfall mit dem Leasing-Fahrzeug im Ausland passiert
Sofern im Leasing-Vertrag nicht anderweitig geregelt, sind Fahrten in das europäische Ausland sowie in die Schweiz unproblematisch. Denkt jedoch daran, stets eine internationale Versicherungskarte mitzuführen. Diese benötiget ihr bei einem Unfall, sie dient als Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Die Vorgehensweise ist ansonsten identisch zu der im eigenen Land. Es wird dringend empfohlen, die zuständige Polizei hinzuziehen, auch wenn es zu sprachlichen Barrieren kommen kann. Unterschreibt nur Dokumente zum Unfallhergang, deren Inhalt ihr auch versteht.
Unfallschäden, Totalschäden und die Wertminderung am Leasing-Auto
Wichtig ist zu wissen, dass ihr bei jeder Art an Fahrzeugschäden nach Absprache mit dem Leasinggeber eine entsprechende Vertragswerkstatt für die geplante Reparatur aufsucht. Es besteht keine Möglichkeit, diese selbst auszusuchen.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Blechschaden oder einen Totalschaden handelt: Bei Bedarf kommen Gutachter mit ins Spiel, um eine Bewertung durchzuführen. Es ergeben sich zwei Szenarien abhängig von der Schuldfrage und dem Wiederbeschaffungswert:
- Die Kasko-Versicherung übernimmt den Schaden am Leasing-Fahrzeug
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, wenn der Unfallgegner schuld ist
Was beim Leasing hinzukommt, ist die Wertminderung. Hierbei wird der Wert des Fahrzeugs mit einem unfallfreien Modell bei gleicher Kilometerleistung und nahezu identischer Ausstattung verglichen. Die Vorgehensweise ist bei allen Herstellern relativ deckungsgleich.
Zusätzlicher Schutz durch die GAP-Deckelung
Die Abkürzung GAP wird aus dem Englischen mit dem Begriff „Lücke“ übersetzt, steht aber genau genommen für Guaranteed Asset Protection. Es handelt sich um eine Ergänzung eurer Teil- oder Vollkasko-Versicherung. Sie ist unbedingt empfehlenswert, wenn ihr euch für ein hochwertiges Leasing-Fahrzeug im oberen Preissegment entschieden habt.
Der GAP-Schutz greift bei einem Totalschaden ebenso wie bei einem Autodiebstahl. Über sie wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs und dem Restwert des aktuellen Leasingvertrags abgedeckt. Hier ein Beispiel:
- Aktueller Leasingwert: 30.000 Euro
- Wiederbeschaffungswert: 22.000 Euro
- Fehlbetrag: 8.000 Euro
Die zusätzliche GAP-Versicherung begleicht den Fehlbetrag von 8.000 Euro, den ihr als Leasingnehmer ansonsten selbst übernehmen müsstet.
Neue Leasingangebote einholen
Ein Unfall mit Totalschaden oder der Diebstahl des Fahrzeugs bedeutet beim Autoleasing, dass der eigentliche Vertragsgegenstand wegfällt. In der Regel erfolgt darauf basierend eine Kündigung durch den Leasinggeber oder euch selbst. Ist die Abwicklung im beidseitigen Einvernehmen erfolgt, steht einem neuen Leasingvertrag nichts im Weg. Holt euch entsprechende Angebote bei Audi, Mercedes-Benz, Volkswagen oder anderen Herstellern ein, damit ihr schnellstmöglich wieder mobil seid – privat und gewerblich.
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