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Unfall mit Neuwagen: Das sollte man wissen

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Ein Unfall mit einem fabrikneuen gerade abgeholten Neuwagen ist besonders ärgerlich. Wer kennt das nicht: Sie sind ein paar Sekunden abgelenkt und es ist passiert! Ihr gerade noch glänzender und perfekter Neuwagen von einer Sekunde zur anderen nur noch ein Haufen Schrott.

rotes Auto Unfall

Es ist passiert was können Sie jetzt tun und was sollten Sie unterlassen?

Auf jeden Fall muss der Unfall von der Polizei dokumentiert werden. Die Beweissicherung an der Unfallstelle ist für die weiteren Ansprüche dem Unfallverursacher gegenüber außerordentlich wichtig:

Rufen Sie also bitte unbedingt die Polizei und lassen sich auf keine privaten Deals ein. Denn dieser kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Ihre Versicherung Ihnen die Regulierung des Schadens verweigert.

Zunächst müssen Sie die Unfallstelle sichern, der Warnblinker muss eingeschaltet werden und das Warndreieck aufgestellt werden. Wenn Personenschäden vorliegen, muss zusätzlich zur Polizei die 112 angerufen werden. Auch hier gilt, wenn Sie verletzt wurden und Geschädigter sind, gehen Sie ins Krankenhaus und lassen die Gesundheitlichen Probleme dokumentieren. Der Unfallverursacher muss ggf. für Heilbehandlungen, Medikamente, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschäden aufkommen.

Auch Fahrt- und Mietwagenkosten muss dieser bezahlen.

Auch das Hinzuziehen eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht macht auf jeden Fall Sinn.

Hinzu kommt die Schuldfrage. Diese regelt nämlich, ob Ihre Versicherung für den Schaden auch aufkommen wird. Auch wenn Sie eine Teilschuld haben, wird die von der Versicherung gezahlte Entschädigungssumme geringer ausfallen. Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Schaden am Fahrzeug des anderen Unfallbeteiligten nicht an Ihrem Fahrzeug.

Wie lange habe ich Zeit, um den Unfall meiner Versicherung zu melden?

In der Regel sind Sie verpflichtet, den Unfall Ihrer Versicherung innerhalb von 2-3 Wochen zu melden.

Selbstverschuldeter Unfall was nun?

Wenn Sie den Unfall verschuldet haben, sollten Sie in Besitz einer Vollkasko Versicherung sein, denn sonst bleiben Sie auf dem Schaden an ihrem Fahrzeug auf jeden Fall sitzen. Daher lohnt sich der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung beim Kauf eines Neuwagens auf jeden Fall.

Jeder Unfall führt in jedem Falle zu einer erheblichen Wertminderung an Ihrem KFZ. Wie hoch diese ausfällt, ist in der Regel durch ein KFZ-Sachverständigengutachten, zum Beispiel von der KFZ -Prüfstelle Berlin oder einer anderen KFZ-Prüfstelle zu klären.

Was ist, wenn ich mit den Kurzzeitkennzeichen einen Unfall habe?

Wenn Sie einen Unfall mit Kurzzeitkennzeichen schuldhaft verursachen, haben Sie für die Schäden an Ihrem Fahrzeug keinen Versicherungsschutz. Insofern sollten Sie es sich verdammt gut überlegen, ob Sie den Wagen nicht lieber bis zum Abschluss der Vollkasko-Versicherung in der Garage stehen lassen sollten.

Welche Fahrten sind mit Kurzzeit-Kennzeichen zugelassen?

Unter Umständen wird Ihnen sogar der Versicherungsschutz verwehrt, denn Kurzzeitkennzeichen sind nur für bestimmte Fahrten zugelassen. Diese sind:

Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten (Direkt von A nach B).

Besteht das Recht auf einen neuen Wagen?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf einen Neuwagen, wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt werden. Aber auch hier gelten gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes strenge Voraussetzungen:

(Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.06.2009 (Az. VI ZR 110/08)

Die Laufleistung lag unter 1.000 km im Jahr des Unfalls, es muss ein erheblicher Schaden an Ihrem KFZ entstanden sein. Eine zweckentfremdete Verwendung des erhaltenen Geldes ist ausgeschlossen, es muss ein Neuwagen von dem erhaltenen Geld gekauft werden und dieses muss auch nachgewiesen werden.

Muss ich das Gutachten des Unfallgegners blind akzeptieren?

Sie müssen den Unfallgutachter der Gegenseite nicht blind akzeptieren. Sollten Sie den Eindruck gewinnen, dass dieser sich ein so genanntes Gefälligkeitsgutachten erschlichen hat, können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Dies können Sie zum Beispiel bei der KFZ-Prüfstelle Berlin in Auftrag geben.

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