Teilamortisation – Leasing-Glossar

Teilamortisation

Der Begriff der Amortisation beschreibt im Wirtschafts- und Warenverkehr den Vorgang, bei dem die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes durch dessen erreichte Erlöse bzw. Gewinne wieder ausgeglichen wird. Eine Teilamortisation ist dementsprechend nur ein teilweiser Ausgleich von Kosten, die ein Wirtschaftsgut durch Anschaffung oder Bereitstellung verursacht. Im Leasinggeschäft ist eine Teilamortisation des Leasinggutes die Regel und Basis der vertraglichen Verpflichtungen, denn: Die Leasingraten sind genau der Ausgleich für die Differenz zwischen dem einmal gezahlten Anschaffungspreis und der Verwertung des Leasingfahrzeuges nach Ablauf des Leasingvertrags. Diese Differenz, geteilt durch die Laufzeit des Leasingvertrages, ergibt die monatlichen Leasingraten, die vom Leasingnehmer regelmäßig zu entrichten sind.

Ein Leasingvertrag, der auf eine Teilamortisation des Leasinggutes gerichtet ist, ist in der Regel für den Leasingnehmer insbesondere durch die niedrigen Leasingraten attraktiv.