Rundfunkgebühren – Leasing-Glossar

Rundfunkgebühren

Wer geschäftlich mit dem Auto unterwegs ist, der muss für das Autoradio im Wagen auch die Rundfunkgebühren der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zahlen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn Sie bereits daheim für Ihren TV oder ein anderes Gerät ohnehin schon Zahlungen leisten müssen – denn eine Befreiung für Zweitgeräte ist nur bei ausschließlich privat genutzten Geräten und Anlagen möglich. Wenn Sie ein Leasing-Fahrzeug nutzen, stellt sich regelmäßig die Frage, wer denn nun diese GEZ-Rundfunkgebühren entrichten muss – der Leasingnehmer oder der Leasinggeber?

Der Gesetzgeber hat die Regelung dieser Frage den Parteien zur Verhandlung gegeben. Daher finden sich sowohl Leasingverträge, in denen die Rundfunkgebühren Aufgabe des Leasingnehmers sind, aber auch solche, in denen der Leasinggeber vertraglich zur Entrichtung der GEZ-Gebühren verpflichtet wird. Diesen Punkt sollten Sie vor Abschluss des Leasingvertrages klären – eine Nachzahlung kann hier finanzielle Nachteile nach sich ziehen.