Kurzzeitmiete
Wer bei einem unvorhergesehenen Schaden nicht auf das durch den Leasingvertrag zur Verfügung stehende Leasingfahrzeug zurückgreifen kann, hat in der Regel große Schwierigkeiten. Insbesondere in beruflichen Situationen können dann Engpässe auftreten, die sich nur schwer überbrücken lassen. Abhilfe schafft da ein Fahrzeug, das auch kurzfristig eingesetzt werden kann und wie das Leasingfahrzeug genutzt wird. Auch dessen Organisation, Verwaltung und Abrechnung läuft in der Regel über die Leasinggesellschaft. Der Unterschied zwischen einer Kurzzeitmiete und einer regulären Langzeitmiete liegt ausschließlich in der Mietdauer: Von einer Kurzzeitmiete spricht man nämlich bei einem Mietzeitraum von bis zu 27 Tagen. Wer die Kurzzeitmiete über die Leasinggesellschaft laufen lässt, der kann sicher sein, dass das Mietfahrzeug auch in Ausstattung, Größe und Möglichkeiten dem eigentlichen Leasingfahrzeug entspricht.