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Kfz-Versicherung gekündigt: Was tun, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt?

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Auch wenn das Szenario nicht der Regelfall ist, kommt es immer häufiger vor: Kfz Versicherer kündigen die Verträge ihrer Kunden. Für den Versicherten hat diese Aktion schwerwiegende Folgen, denn die Suche nach einer neuen Gesellschaft gestaltet sich unter diesen Voraussetzungen sehr schwierig. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wann eine Versicherung Ihren Vertrag kündigen darf und was Sie in diesem Fall tun können.

Einen neuen Versicherer finden

Kfz Versicherer sind dazu verpflichtet, jeden Antrag anzunehmen. Dies beschränkt sich jedoch auf die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der Haftpflichtversicherung. Die Gesellschaft muss also den Kunden aufnehmen, sichert ihn jedoch nur mit den nötigsten Vertragsinhalten ab. Betroffene sollten daher den Basisschutz diverser Anbieter vergleichen, um die bestmögliche Deckung zu erhalten. Hier finden Sie über die CosmosDirekt Basisschutz Haftpflicht Erfahrungen und Testberichte.

Wichtig ist zudem zu wissen, dass diese Regelung zum Annahmezwang für Versicherer sich lediglich auf die Haftpflicht beschränkt. Dementsprechend ist eine Gesellschaft nicht dazu verpflichtet, dem Kunden eine Teilkasko- oder Vollkaskoabsicherung zu gewähren.

Wann dürfen Gesellschaften ihre Versicherungsnehmer kündigen?

Nicht nur Kunden, auch Versicherer dürfen Verträge ordentlich und außerordentlich kündigen. Dafür benötigen sie jedoch triftige Gründe, die in den Versicherungsbedingungen geregelt sind:

  • Falschangaben seitens des Versicherungsnehmers (beispielsweise Fälschung des Kilometerstandes, um eine Hochstufung der Fahrleistung zu verhindern)
  • Unbezahlt Beiträge
  • Missachtung von Pflichten (zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer unter Rauschmittelmissbrauch einen Schaden verursacht)
  • Nach einer Schadenregulierung (Dies kommt häufig dann vor, wenn der Schaden deutlich über den Verhältnissen zu den Beiträgen liegt)

Meist kündigt der Versicherer den Vertrag zur nächsten Fälligkeit oder mit Ablauf von einem Monat. Bei besonders schwerwiegenden Fällen oder wenn der Kunde die Erstprämie nicht bezahlt hat, wird der Vertrag rückwirkend gekündigt. Ist dies der Fall, wird die Suche nach einem neuen Versicherer zusätzlich erschwert. Denn nun muss eine Gesellschaft gefunden werden, die den Vertrag zurückdatiert. Würde sie dies nicht tun, kann der Versicherungsnehmer Schwierigkeiten mit der Zulassungsstelle bekommen, da er ein Fahrzeug angemeldet hatte, allerdings keine Versicherung für den Zeitraum bestand.

Kündigung seitens des Versicherers verschweigen

Nicht selten kommt es vor, dass Autofahrer ihrer neuen Gesellschaft verschweigen möchten, dass sie von dem Vorversicherer gekündigt wurden. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um eine Falschangabe handelt, die rechtlich belangt werden kann, ist dies in der Regel auch nicht möglich. Wurde ein Kunde aufgrund der Nichtzahlung von Beiträgen gekündigt, werden seine Daten in einem Pool hinterlegt. Fordert der Betroffene nun eine neue elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle an, wird der Versicherer über die Kündigung des Versicherungsnehmers informiert. Weitere Informationen zur eVB-Nummer und der Datenspeicherung sind beim Bund der deutschen Versicherer zu finden.

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