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Neues Auto? So klappt das mit Versicherung und Zulassung

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Verbrauch: innerorts: X l/100 km • außerorts: X l/100 km • kombiniert: X l/100 km* • Emissionen: kombiniert: X g/km CO2*

In Deutschland darf man ohne wenigstens eine Haftpflichtversicherung zu haben, nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Das betrifft auch die aller meisten Leasing-Kunden, denn das Leasing-Angebot beinhaltet meistens nur das Fahrzeug an sich – um Zulassung mit allen Formalien muss sich der Halter selbst kümmern. Zum Glück ist das mittlerweile wesentlich einfacher, als es noch vor ein paar Jahren war.

Sind die Voraussetzungen erfüllt?

Wer ein Auto zulassen möchte, der muss ein paar Voraussetzungen erfüllen. Benötigt wird (bei so gut wie allen Zulassungsstellen) eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie einen Deckungsnachweis der Versicherung und die Papiere für das Auto. Der Deckungsnachweis ist eine Zusage einer Versicherung, dass sie zuständig sein wird, sobald das Auto zugelassen ist und es zum Versicherungsfall wird. Es handelt sich dabei noch nicht um eine konkrete Versicherungpolice.

Von früher ist noch der Begriff Deckungskarte bekannt. Eine „Karte“ ist das aber nicht mehr. Stattdessen handelt es sich um eine Zahl, die formlos mit zur Zulassungsstelle gebracht werden kann. Sie heißt „eVB“ oder auch elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Sie kann auf einem Stück Papier oder auch im Handy gespeichert sein, das spielt keine Rolle. In jedem Fall gibt es sie von der Versicherung, bei der man das Fahrzeug versichern möchte. Sie kann auch online beantragt werden.

Wann brauche ich die eVB-Nummer?

Es gibt diverse Situationen, in denen die eVB-Nummer benötigt wird. Am häufigsten wird sie bei einer Zulassung benötigt – das kann sein für eine Neuanmeldung eines Autos oder bei einer Ummeldung auf einen neuen Fahrzeughalter (z.B. nach Gebrauchtwagenkauf). Ebenfalls benötigt wird sie bei der Beantragung eines neuen Kfz-Kennzeichens nach einem Umzug oder bei der Wiederaufnahme eines stillgelegten Fahrzeugs (das ist die Regel, wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug etwa bei einem Autohaus kauft).

Die eVB-Nummer garantiert dabei der Zulassungsstelle, dass Schäden abgedeckt sind. Es handelt sich aber wie gesagt noch nicht um einen richtigen Versicherungsvertrag, weshalb die eVB-Nummer selbst eine begrenzte Gültigkeit hat. Sie ist normalerweise bis zu sechs Monate gültig, für Kurzzeitkennzeichen drei Monate.


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