Elektronische Abrechnung – Leasing-Glossar

Elektronische Abrechnung

In den Zeiten der Digitalisierung haben Rechnungen auf Papier zwar noch nicht ausgedient – sie stehen aber immer mehr davor, durch elektronische Abrechnungen ersetzt zu werden. Der Vorteil: Sowohl die Archivierung als auch der Datenschutz sind mit einer elektronischen Abrechnung einfach und unkompliziert möglich – ohne, dass dafür riesige Aktenberge angelegt werden müssen. Für Verbraucher und Geschäftsleute bedeutet eine elektronische Abrechnung, dass alle relevanten Rechnungsdaten in das Rechnungssystem eingepflegt werden und automatisch weiterverarbeitet werden. Praktisch führt das zu weniger Aufwand und Personaleinsatz, weniger Papierverbrauch und einer deutlichen Reduzierung der Bearbeitungskosten. Rein sprachlich ist der Begriff der elektronischen Abrechnung nicht eindeutig, da sie sowohl bildhafte Darstellungen beinhalten kann als auch andere Datenformate. Die Europäische Richtlinie 204/55/EU definiert den Begriff elektronische Rechnung als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.