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Die richtige Auswahl des Leasing-Partners – Vorteile für Unternehmen

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Im letzten Jahr wurden 4 von 10 zugelassenen Fahrzeugen geleast. Mit etwa 40 Prozent Marktanteil ist der Fahrzeughersteller aus Wolfsburg in Sachen Leasing führend. Die Tendenz vom Privat- zum Firmenleasing hält sich dabei fast die Waage. Für Unternehmen bietet das Leasing von Fahrzeugen in fast jeder Hinsicht zahlreiche Vorteile. Allerdings gibt es bei den Anbietern des Autoleasings Unterschiede, die auf jeden Fall berücksichtigt werden sollten.

Die Leasingrate wird wie beim Mieten eines Objekts monatlich entrichtet

Die Finanzierungsmethode Leasing funktioniert prinzipiell wie ein Mietvertrag. Das Leasen von Fahrzeugen ist für Privatpersonen und für Unternehmen möglich. Das oder die Fahrzeuge werden vom Leasinggeber erworben und an den Leasingnehmer für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Nutzung bereitgestellt. Unternehmen, die ihre Firmenwagen leasen möchten, müssen für die Nutzung an den Leasinggeber eine monatliche Leasingrate entrichten. Dies ist auch bei Privatpersonen üblich. Bei vielen Leasinggebern wird für die Bereitstellung des Fahrzeugs eine Anzahlung verlangt. Durch diese Anzahlung sind die monatlichen Raten für das geleaste Fahrzeug niedriger. Einige Leasinggeber sind mittlerweile zum sogenannten 0-Leasing übergegangen. Bei dieser Art des Leasings sind die monatlichen Leasingraten niedriger. Oftmals wird in den Verträgen gleichzeitig die Obergrenze für die gefahrenen Kilometer gesenkt.

Der Leasinggeber muss Unternehmen verschiedene Vorteile bieten

Damit sich das Leasen von Fahrzeugen für Unternehmen rentiert, muss der Leasinggeber zahlreiche Vorteile anbieten. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter ist daher von Vorteil. Zu den Leistungen, die ein Leasinggeber bieten sollte, zählen zum Beispiel:

– eine große Auswahl an verschiedenen Fahrzeugen

– eine große Auswahl an verschiedenen Ausstattungen

– ein Angebot über einen Full-Service-Verträge für die Fahrzeuge

– die Abwicklung aller Leasing-Fahrzeuge über einen Vertrag

– passender Ersatz für Leasingrückläufer ohne bürokratischen Aufwand

Übernimmt der Leasinggeber die meisten Aufgaben bei der Abwicklung der Verträge, sinkt der Aufwand der Unternehmen in der Buchhaltung. Auch der Steuerberater hat eine einfachere Arbeit. Gleichzeitig sind die Unternehmen immer mit der aktuellen Fahrzeugflotte ausgestattet.

Beim Leasing sollten Vor- und Nachteile in die Waagschale geworfen werden

Unternehmen, die ihre Fahrzeuge leasen, haben zahlreiche Vor- und Nachteile. Im Vordergrund steht zunächst einmal der steuerliche Vorteil, da die monatliche Leasingrate als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Des Weiteren taucht die Fahrzeugflotte bei der jährlichen Bilanz nicht auf, weil sie das Eigentum des Leasinggebers ist. Oftmals werden auch anstehende Wartungen des Fahrzeugs vom Leasinggeber übernommen. Zu den Nachteilen des Leasings zählt für Unternehmen zum Beispiel das Restwertrisiko bei einem Restwertleasing. Bei kürzeren Laufzeiten der Leasingverträge besteht oftmals kein Kündigungsrecht. Größere Beschädigungen am Fahrzeug müssen in der Regel vom Leasingnehmer oder von seiner Vollkaskoversicherung übernommen werden. Für diesen Fall schreiben die Leasinggeber fast immer auch eine Vertragswerkstatt vor. Auch eine Überschreitung der Laufzeit wird von den Leasinggebern in Rechnung gestellt.

Gewerbliche und private Leasingnehmer müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen

Private wie gewerbliche Leasingnehmer müssen vorab ihre Kreditwürdigkeit nachweisen können. Dies wird vom Leasinggeber durch eine Auskunft bei der Schufa und bei anderen Auskunfteien geprüft. Da die monatlichen Leasingraten je nach Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyp recht hoch sein kann, muss ein regelmäßiges Einkommen oder dementsprechend hohe Umsätze nachgewiesen werden. Bei Privatpersonen geschieht dies über die Lohnabrechnungen. Arbeitnehmer, die in der Probezeit sind, haben keine Chance. Unternehmen müssen oftmals eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorlegen. Besonders jungen Unternehmen, die noch in der Startphase sind, wird oftmals ein Leasingvertrag verwehrt. Unternehmen, die jünger als sechs Monate sind, werden meist von vornherein als Leasingnehmer abgelehnt.

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