Bilanzneutralität – Leasing-Glossar

Bilanzneutralität

Da ein Leasingvorgang in der Regel auch aus geschäftstaktischen und investitionsorientierten Aspekten vorgenommen wird, ist die Frage nach der Bilanzierung des Leasingobjektes von übergeordneter Bedeutung für geschäftliche Leasingnehmer. Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs wird dieses normalerweise vom Käufer bilanziert. Leasingfahrzeuge werden dagegen nicht beim Leasingnehmer, sondern beim Leasinggeber bilanziert. Für den Kunden (also den Leasingnehmer) ist das Leasingobjekt somit bilanzneutral – es ergeben sich daher weder Nachteile noch Vorteile aus steuerrechtlicher Sicht. Auch aus rein rechtlicher Sicht wird das Leasingfahrzeug nicht dem Leasingnehmer, sondern dem Leasinggeber zugeordnet – damit ergibt sich neben der Bilanzneutralität auch eine rechtliche Neutralität für den Leasingnehmer. Die regelmäßig zu erbringenden Leasingraten werden ebenfalls nicht bilanziert, sondern fließen lediglich in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Leasingnehmers mit ein. Die Bilanzneutralität wird auch als Off-Balance-Effekt bezeichnet.