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Autogutachter – Öfter als gedacht notwendig für Schadengutachten oder Wertgutachten

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Ein Autogutachter wird nicht nur nach Unfällen tätig, sondern stellt auch den Wert eines Fahrzeugs oder Oldtimers vor einem Verkauf oder die Schadenshöhe nach einem Hagelschaden fest. Wie ein Gutachten erstellt wird und wer es bezahlt, erfahren Sie hier!

Was ist ein Autogutachter?

Ein Auto Gutachter ist ein neutraler Kfz-Sachverständiger, der Gutachten erstellt. Diese Gutachten dokumentieren und begründen den Wert von Fahrzeugen vor und nach einem Unfall und die Höhe der entstandenen Schäden. Der Gutachter nimmt damit eine neutrale und objektive Einschätzung vor, die dann Versicherungen als Regulierungsgrundlage dient.

Was macht ein Autogutachter?

Ein Gutachter wird meist nach einem Unfall oder vor dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs beauftragt. Sein Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Erstellung von drei Arten von Gutachten:

Schadengutachten

Schadengutachten werden entweder nach Unfällen als sogenannte Unfallgutachten oder nach Kaskoschäden (z.B. Hagelschäden oder Vandalismus) als sogenannte Kaskogutachten erstellt. Alle Schadengutachten dienen dazu, die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung zu vereinfachen. Aufgrund von Gutachten wird entweder die Reparatur des Fahrzeugs abgewickelt oder aber die Auszahlung des entstandenen Schadens an den Geschädigten veranlasst. Ein Kostenvoranschlag reicht hier in der Regel nicht aus. Ein Schadengutachten stellt auch fest, ob es sich um einen Totalschaden handelt, wie hoch die Wertminderung ausfällt und ob und wie lange der Geschädigte auf den Wagen voraussichtlich verzichten muss und daher eventuell einen Mietwagen benötigt.

Kurzgutachten

Falls der entstandene Schaden ein sogenannter Bagatellschaden ist (bis ca. 750 Euro Schadenssumme) wird in der Regel nur ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt. Dieses ähnelt einem Kostenvoranschlag und ist günstiger als ein vollständiges Schadengutachten.

Für Laien ist das Ausmaß eines Schadens meist nicht ersichtlich, viele vermeintliche Bagatellschäden führten dann doch zu mehreren tausend Euro Reparaturkosten. Daher ist es sinnvoll, im Zweifelsfall als Unfallgeschädigter einen Autogutachter der eigenen Wahl zu beauftragen und sich nicht vom Unfallverursacher mit einem Hinweis auf einen Bagatellschaden abspeisen zu lassen.

Wertgutachten

Wertgutachten werden in erster Linie bei Oldtimern erstellt. Aber auch bei anderen Fahrzeugen können Wertgutachten erstellt werden. Dies kann z.B. sinnvoll sein bei der Einbringung von Fahrzeugen ins Betriebsvermögen, beim Auslaufen von Leasingverträgen oder beim Kauf oder Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen.

Wie wird ein Gutachten erstellt?

Der Autogutachter schaut sich das Fahrzeug genau an im Hinblick auf Schäden, Defekte und sonstige Mängel. Dabei wird festgestellt, welche Schäden durch einen Unfall oder z.B. durch Hagelschäden entstanden sind und welche Schäden bereits vorher vorhanden waren. Dies alles wird anschließend exakt dokumentiert und beurteilt. Dadurch entsteht quasi ein Steckbrief des Fahrzeugs.

Die Dokumentation umfasst:

  • Technischer Zustand des Fahrzeugs
  • Besondere Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs
  • Detaillierte Beschreibungen der entstandenen Schäden (inkl. Fotos)
  • Beschreibung notwendiger Reparaturen
  • Schätzung von Kosten- und Zeitaufwand für die Schadensbehebung
  • Feststellung von Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Beurteilung, ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht
  • Einschätzung, wie lange ggfs. ein Mietwagen benötigt wird

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten für ein Gutachten hängen bei Unfällen vor allem von der Schadenshöhe ab und beginnen bei ca. 300 Euro. Bei Bagatellschäden unter ca. 750 Euro wird oft nur ein Kurzgutachten erstellt, dieses ist günstiger. Daneben spielt der Zeitaufwand für die Erstellung des Gutachtens eine Rolle für die Höhe der Kosten. Ein Oldtimergutachten kostet in der Regel zwischen 300 – 500 Euro, ebenfalls abhängig vom Zeitaufwand.

Wer bezahlt das Gutachten?

Die meisten Gutachten sind für den KFZ-Inhaber kostenlos – denn sie werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Dies gilt jedoch nur für den Unfallgeschädigten.

Haftpflichtschaden

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt bei Unfällen sowohl den Schaden an Fahrzeugen und Personen als auch das Unfallgutachten. Der Unfallgeschädigte darf einen Autogutachter seiner Wahl beauftragen. Davon sollten Sie als Unfallgeschädigter unbedingt Gebrauch machen. Sie sollten die Wahl des Gutachters nicht der gegnerischen Versicherung überlassen, da sich dies nachteilig für Sie auswirken könnte.

Kaskoschaden

Ein Hagelschaden ist ein typischer Teilkaskoschaden, Vandalismus ist ein häufig vorkommender Vollkaskoschaden. Ein Gutachten ist gerade bei solchen Kaskoschäden sehr wichtig. Denn oft bezahlen die Versicherungen im Nachhinein die Reparaturkosten nicht vollständig. Stimmen Sie bitte keiner Regulierung ohne Gutachten zu. Die Beauftragung des Gutachters übernehmen dabei in der Regel die Versicherungen. Falls dies nicht geschieht – oder Sie mit dem von der Versicherung beauftragten Gutachten nicht zufrieden sind – beauftragen Sie am besten einen Autogutachter Ihrer Wahl. Dieses Gutachten müssen Sie zwar selbst zahlen – aber es kann sich im Endeffekt lohnen.

Oldtimer oder Gebrauchtwagen

Gutachten für Oldtimer oder Gebrauchtwagen sind vom Halter selbst zu zahlen.

Wann ist ein Gutachten für Oldtimer oder Gebrauchtwagen sinnvoll?

Bei Oldtimern ist die Erstellung eines Gutachtens oft obligatorisch, sobald ein H-Kennzeichen oder die günstigen Versicherungstarife für Oldtimer genutzt werden sollen. Vor dem Verkauf eines Oldtimers sollte auf jeden Fall ein Gutachten erstellt werden, um den Wert des Wagens objektiv feststellen zu lassen. Auch beim Verkauf eines höherwertigen Gebrauchtwagens kann sich ein Gutachten lohnen, da nicht alle Kraftfahrzeuge in den gängigen Listen angemessen bewertet werden können.

Wie findet man einen guten KFZ-Gutachter?

Die Berufsbezeichnung Autogutachter oder KFZ-Gutachter ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Bevor Sie also einen Gutachter beauftragen, sollten Sie dessen Fachkenntnisse überprüfen. In der Regel bieten die Zertifikate von DGSV oder DEKRA oder TÜV gute Anhaltspunkte. Achten Sie auch darauf, über welche Erfahrungen der Gutachter verfügt.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Gutachten-Amawi verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung, ist DGSV geprüft und steht Ihnen im Notfall 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

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