Annuität – Leasing-Glossar

Annuität

Leasingverträge jeder Art beruhen auf dem Prinzip der Annuität (lat. annus = Jahr): Dieses bezeichnet regelmäßig jährlich fließende Zahlung, die sich aus den Elementen Zins und Tilgung zusammensetzt. Beim Leasingvertrag werden die Leasingraten regelmäßig nach dem Annuitätsprinzip errechnet. Das bedeutet, dass sich das Verhältnis zwischen Zins- und Tilgungsanteil während der Laufzeit ändert. Zu Beginn des Leasingvertrages ist der Zinsanteil zunächst deutlich höher als der Tilgungsanteil. Je länger der Vertrag läuft, desto mehr spielt der Tilgungsanteil eine Rolle, bis sich das Verhältnis zum Ablauf des Leasingvertrages dreht. Der Grundgedanke der Annuität findet sich im wirtschaftlichen Bereich nicht nur bei Leasingverträgen, sondern auch bei bestimmten Darlehensformen sowie bei der Finanzierung von Immobilien.