Ankaufsrecht
Mit dem Ankaufsrecht wird im Leasinggeschäft eine Kaufoption bezeichnet, mit der sich der Leasingkunde das Eigentum am Leasingobjekt sichern kann. Dieses Recht kann, muss aber nicht ausgeübt werden – es steht dem Leasingnehmer somit frei, dieses in Abhängigkeit von seinen wirtschaftlichen Vorstellungen und Planungen in Anspruch zu nehmen. Genauso wie das Andienungsrecht wird das Ankaufsrecht erst zum Ablauf des Leasingvertrages relevant – allerdings ist beim Ankaufsrecht der Leasingnehmer rechtlich erheblich besser gestellt als beim Andienungsrecht. Das Ankaufsrecht findet nicht nur beim Leasing von Fahrzeugen Anwendung, sondern vor allem beim Immobilienleasing. Hier ist das Ankaufsrecht für den Leasingnehmer eine zusätzliche Sicherheit, da es ihm nach Ablauf des Leasingvertrages die Möglichkeit zum Erwerb einräumt. In der Regel wird dies im Immobilienbereich auch im Grundbuch schriftlich festgehalten.