21. Februar 2024 Preisverfall für Elektroautos zieht höhere Leasingraten nach sich Elektromobilität. Nachdem zuletzt die staatliche BAFA-Umweltprämie für Elektroautos endete, werden viele Neuwagen inzwischen mit hohen Rabatten angeboten. Der zunehmende Preisverfall ziehe höhere Leasingraten nach sich. In einer Studie des Bochumer Center Automotive Research (CAR), über die Zeit.de berichtete, erklärte der Experte Ferdinand Dudenhöffer, dass aufgrund des Preisverfalls bei Elektroautos vor...
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27. Dezember 2022 Keine Lust auf Auto? Die Deutschen verzichten 2023 Die hohe Inflation und das teure Benzin schrecken die Deutschen wohl ab. 2023 ist kaum jemand bereit, sein Geld für einen Neuwagen auszugeben. Die wirtschaftlich angespannte Lage wirkt sich nun auch auf die Kauflust aus. Vergeht der Autonation die Lust am Auto? Deutschland ist Autoland. Die Automobilindustrie macht einen Großteil...
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21. Dezember 2022 Elon Musk kündigt Rücktritt als Twitter-Chef an Business. Elon Musk hat in der Nacht angekündigt, seinen Chefposten bei Twitter abzugeben, sobald er einen Nachfolger gefunden hat. „Ich werde als CEO zurücktreten, sobald ich jemanden finde, der dumm genug ist, den Job zu übernehmen“, tweete er in der Nacht zu Mittwoch. Danach wolle er nur noch die Software-...
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20. Dezember 2021 Restwertriesen 2025: Mazda-Modelle stabil Business. Mehrere Mazda-Modelle sind zu den „Restwertriesen 2025“ gekürt worden. Das gab der Automobilhersteller in einer Pressemeldung heute bekannt. In der gleichnamigen Analyse des Restwert-Experten von „bähr & fess forecast“ und „Focus Online“ gehören der Mazda6 Skyactiv-G 145 Kombi (NEFZ-Verbrauch 6,3 l/100 km; CO₂: 144 g/km) und der Mazda MX-5...
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Restwertvertrag – Leasing-Glossar

Restwertvertrag

Beim Abschluss eines Restwertvertrages legt der Leasinggeber schon zu Vertragsbeginn den voraussichtlichen Wert des Leasingobjektes zum Vertragsende fest. Dieser kalkulierte Restwert bildet die Basis für die monatlichen Leasingraten. Dabei gilt: Je geringer der geschätzte Wertverlust, desto niedriger die Leasingraten – denn der Leasingnehmer bezahlt durch die Leasingraten ja gerade den Wertverlust, der durch die vertraglich vereinbarte Nutzung entsteht. Läuft der Leasingvertrag aus, wird der Restwert des Leasingobjektes festgestellt und mit dem kalkulierten Wert abgeglichen. Liegt der Wert (den der Leasinggeber durch eine Weiterverwertung erzielt) über dem kalkulierten Restwert, dann bekommt der Leasingnehmer einen festgesetzten Prozentsatz aus diesem Mehrerlös. Ist das Leasingobjekt allerdings weniger wert, so ist der Leasingnehmer in der Pflicht, für diese Differenz aufzukommen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Höhe des vereinbarten Restwerts dem realistischen Zeitwert bei Vertragsablauf entsprechen oder etwas höher angesetzt werden.

Leasing-Raten – Leasing-Glossar

Leasing-Raten

Damit das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird, ist er verpflichtet, diese Nutzung in Form von Leasing-Raten zu bezahlen. Als Leasing-Rate wird demnach das vom Leasingnehmer regelmäßig (üblicherweise monatlich) zu entrichtende Nutzungsentgelt für den Gebrauch des Leasingobjektes bezeichnet. Die Höhe der Leasing-Raten orientiert sich am Anschaffungswert, der Vertragslaufzeit und zusätzlichen wirtschaftlichen Faktoren und Bedingungen. Ebenfalls spielen Rahmenfaktoren wie die Bonität des Leasingnehmers eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Leasing-Raten. Werden die vertraglich vereinbarten Leasing-Raten nicht bezahlt bzw. kommt der Leasingnehmer mit der Zahlung der Leasing-Raten in Verzug, ist der Leasinggeber zur Kündigung des Leasingvertrages berechtigt. Faktisch stellt die Leasing-Rate eine Art „Entschädigung“ für die Nutzung und des damit verbundenen Wertverlustes für das Leasingobjekt dar. In vielen Bereichen hat das Leasinggeschäft die sonst übliche Finanzierung ersetzt.

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