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Welche Versicherungen brauchen Autobesitzer & Verkehrsteilnehmer?

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Als Autobesitzer ist man auf Versicherungen angewiesen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Wenn man ein Auto mietet oder least, wird meist eine Vollkaskoversicherung verlangt. Anderer Versicherungsschutz ist vollkommen optional, kann aber viele Vorteile bringen. Welche Versicherungen bieten sich für Autobesitzer und Verkehrsteilnehmer an?

Absperrkegel
Absperrkegel, Bild: unsplash

Welche Versicherung ist notwendig: Eine Frage der individuellen Beratung

Welche Versicherung man braucht, ist leicht zu erkennen, wenn es um gesetzliche Vorgaben geht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Andere Optionen sind dafür freiwillig.

Es ist allerdings nicht hilfreich, sich nur anzuschauen, welcher Schutz Pflicht ist. Es gibt viele Versicherungen, die zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber dennoch unabdingbar sind.

  • Ein gutes Beispiel dafür ist eine private Haftpflichtversicherung. Sie ist keine Pflicht. Verursachen man einen Unfall, haften man aber für den Schaden. Werden dabei Menschen verletzt, können Kosten in Millionenhöhe anfallen. Für deutlich geringere Beträge übernehmen Haftpflichtversicherungen diese Ausgaben.

Welche Versicherungen sich für eine individuelle Person anbieten, entscheidet sich an ihrer spezifischen Situation. Deshalb helfen Versicherungsmakler, wie https://www.rs-versicherungsmakler.de, am besten dabei, die richtige Auswahl zu treffen.

Sinnvolle Versicherungen für Autobesitzer & Verkehrsteilnehmer

Wie sinnvoll eine Versicherung ist, hängt von der spezifischen Person ab. Dennoch gibt es einige Versicherungen, die sich grundlegend als hilfreich erwiesen haben. Hier sind die verfügbaren Versicherungen für Verkehrsteilnehmer und ob sie sich lohnen:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für den Schadensersatz, den man an andere zahlen müsste, wenn man mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall verursacht.

Meist wird in der Versicherung ein spezifischer Fahrer hinterlegt, auf den der Versicherungsschutz zutrifft. Bei vielen Versicherungen kann man für einen Aufpreis auch weitere Fahrer hinzufügen, etwa nachdem die Kinder einen Führerschein gemacht haben.

Übernommen wird der Schadensersatz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen dafür bei:

  • Personenschäden: 2.500.000 € pro geschädigte Person, aber maximal 7.500.000 €
  • Sachschäden: 500.000 €
  • Vermögensschäden: 50.000 €

Je nach Auswahl der Versicherung übernehmen diese auch höhere Beträge. Hier lohnt es sich, etwas höhere Beiträge zu zahlen, wenn dadurch Deckungslücken abgedeckt werden.

Der Beitrag berechnet sich hier an verschiedenen fahrzeug- und personenbezogenen Merkmalen, wie:

  • dem Alter der Nutzer
  • dem Beruf der Nutzer
  • der Typenklasse des Fahrzeugs
  • dem Fahrzeugalter
  • der jährlichen Fahrleistung
  • der Dauer der bisherigen Schadensfreiheit
  • und mehr …

Deshalb gibt es für jeden Fahrzeughalter eine maßgeschneiderte Kfz-Versicherung, die ab besten zu ihren Bedürfnissen passt.

  • Tipp: Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit „Mallorca-Police“ werden auch Schäden, die man mit gemieteten Autos verursacht, übernommen. Wer diese häufig nutzt, profitiert von dieser Erweiterung der Standard-Police.

Teil- und Vollkasko

Während die Kfz-Haftpflicht nur die Kosten übernimmt, die man anderen Verkehrsteilnehmern zahlt, decken Kaskoversicherungen auch Schäden am eigenen Auto.

  • Deswegen bieten sie sich vor allem an, wenn man einen Wagen mietet oder least. Bei einem selbstverschuldeten Unfall steht man sonst eventuell ohne Auto dar, muss aber weiterhin die vereinbarten Raten zahlen.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt dabei einen größeren Umfang als eine Teilkaskoversicherung. Bei der zweiteren sind in der Regel nur seltener eintretende Schadensfälle abgedeckt, wie ein Diebstahl oder Glasbruchschäden.

  • Auch für gekaufte Autos kann sich eine Vollkaskoversicherung lohnen. Eine Faustregel besagt allerdings, dass die Versicherung ab einem 3-Jahre-alten Fahrzeug immer weniger attraktiv wird. Wie sinnvoll die Kaskoversicherung auch bei einem älteren Auto ist, hängt mit dessen akuten Wert zusammen.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung schützt sämtliche Insassen des versicherten Autos bei Personenschäden.

Diese Versicherung gilt grundsätzlich als überflüssig, da diese Schäden bereits in vielen anderen Versicherungen abgedeckt werden oder anderweitig dafür gezahlt wird:

  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Schäden an den Mitfahrenden ebenfalls übernommen.
  • Wenn andere Personen den Unfall verursachen, zahlen diese für die Entschädigung von Personenschäden aller Insassen des Unfallgegners.

Nur, wenn man selbst den Unfall verursacht, ist man als Fahrer nicht in dem normalen Versicherungsschutz abgedeckt. Aber auch in diesem Fall eignen sich reguläre Unfallschutzversicherungen mehr als eine Option, die nur Unfälle mit einem Auto beachtet.

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz schützt Menschen in Rechtsstreitigkeiten wegen Unfällen, Kauf- oder Reparaturverträgen oder Führerscheinverlust. Zudem schützt der Verkehrsrechtsschutz nicht nur Autofahrer, sondern alle Teilnehmer des Straßenverkehrs – also auch Radfahrer und Fußgänger.

  • Das zahlt sich etwa dann aus, wenn unklar ist, wer einen Unfall verursacht hat, und der Vorgang erst gerichtlich geklärt werden muss. Dann übernimmt die Versicherung Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für gerichtliche Sachverständige und mehr.

Ob der Verkehrsrechtsschutz sich auszahlen wird, ist schwer vorauszusagen. Er lohnt sich am meisten für Personen, die besonders häufig lange Strecken fahren und umfassend abgesichert sein möchten.

Fazit

Versicherungen schützen vor wirtschaftlichen Schäden, die durch diverse Geschehnisse eintreten können. Bei Autos geht es dabei um die Kosten von Sach-, Personen- und Vermögenswerten bei Unfällen sowie die Beträge, die für Gerichtsverhandlungen benötigt werden. Welcher Schutz dabei notwendig ist, hängt von der individuellen Situation der Nutzer ab.

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Kaskoversicherungen eignen sich vor allem bei gemieteten, geleasten oder neuen hochwertigen Autos. Die Insassenunfallversicherung wiederum ist meist unnütz, da die hier entstehenden Schäden bereits durch andere Versicherungen abgedeckt werden.

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