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Was passiert mit dem alten Auto?

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Sobald ein Fahrzeug eine entsprechende Laufleistung erbracht hat und in die Jahre gekommen ist, stellt sich für den Halter zwangsläufig die Frage: Wohin mit dem Auto? Ist es noch in einem guten Zustand, lohnt es sich durchaus, das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt anzubieten. Steht das Auto hingegen öfter in der Werkstatt als es im Einsatz ist, muss es wohl oder übel eher an eine Autoverwertung abgegeben werden.

Die ordnungsgemäße Entsorgung eines Autos kostet im Normalfall einen Betrag von bis zu 125 Euro. Es gibt aber sehr wohl auch Möglichkeiten, ein Auto kostenlos entsorgen zu lassen oder vielleicht sogar noch den einen oder anderen Euro damit zu verdienen. Eine kostenlose Möglichkeit für die Entsorgung finden Autohalter beispielsweise bei der Autoverwertung Bielefeld. Und das Beste: Die Autohalter müssen sich im Grunde um nichts kümmern. Denn das Fahrzeug wird von den Mitarbeitern zu Hause abgeholt und der Besitzer erhält anschließend einen Verwertungsnachweis. Das gilt zumindest, wenn das Auto nicht ausgebrannt oder komplett ausgeschlachtet ist.

Verkaufen oder verschrotten?

Ob es mehr Sinn macht, das alte Auto zu verkaufen statt zu verschrotten, hängt in erster Linie vom Zustand des Wagens ab. Befindet er sich in einem guten Zustand und besitzt außerdem sogar noch eine gültige TÜV-Plakette, ist der Verkauf in jedem Fall die bessere Alternative. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten, wenn das Auto nicht an einen Händler, sondern privat verkauft wird. Beispielsweise muss das Auto abgemeldet werden. Und auch die Versicherung sollte über den Verkauf informiert werden. Auf Nummer sicher gehen beide Seiten, wenn der Verkäufer und der Käufer gemeinsam zur Zulassungsstelle gehen, um das Fahrzeug umzumelden.

Wenn das Auto nichts mehr wert ist

Tendiert der Wert des Autos hingegen gegen Null oder lässt sich das Fahrzeug nicht verkaufen, ist die Verschrottung die bessere Alternative. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten. Denn wer sein Auto verschrotten lässt, macht es gewissermaßen zum Abfall, der laut des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von einem zertifizierten Fachbetrieb bearbeitet werden muss. Andernfalls machen sich die Autohalter im schlimmsten Fall sogar strafbar und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Anders als bei der Verschrottung werden bei der Autoverwertung einzelne Teile wiederverwendet, beispielsweise als Ersatzteile. Allerdings sind die Grenzen zwischen der Verwertung und der Verschrottung fließend. In jedem Fall müssen vorab die elektrischen Bauteile, Flüssigkeiten und Kunststoffe aus dem Fahrzeug entfernt werden. Diese Teile werden dann recycelt und falls möglich erneut verwendet.

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