Wartung und Instandhaltung – Leasing-Glossar

Wartung und Instandhaltung

Auch bei neuen Wirtschaftsgütern treten von Zeit zu Zeit Schäden auf oder kleine Defekte. Diese müssen in der Regel zeitnah beseitigt werden, um die volle Wirtschaftlichkeit zu erhalten – so auch bei allen Wirtschaftsgütern, die über einen Leasingvertrag gehandelt werden. Die Aufgabe der Wartung und Instandhaltung obliegt dabei in der Regel dem Leasingnehmer; er wird durch den Leasingvertrag dazu verpflichtet und muss diesen vertraglichen Pflichten ebenso nachkommen wie der Zahlung der monatlichen Leasingraten. Häufig werden für diese Arbeiten bestimmte Rahmenverträge angeboten, die als Servicedienstleistungen in Anspruch genommen werden können. Bedingung ist dann, dass der Leasingnehmer die Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in vorher festgelegten Partnerwerkstätten durchführen lässt. Für den Leasingnehmer sind solche Service-Pauschalen überaus lohnend, da sie mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand einen umfassenden Schutz vor hohen Werkstattkosten bieten.