Vorteile
Wer ins Leasinggeschäft einsteigt, der macht das nicht, ohne die Vorteile, die sich aus der Vertragsnatur ergeben, finanziell nutzen zu wollen. Das gilt für Leasinggeber und Leasingnehmer gleichermaßen – auch, wenn beide Seiten ganz unterschiedliche Ausgangspositionen haben. Dennoch liegen gerade die primären Vorteile klar auf der Hand:
- Steuerliche Vorteile: Die regelmäßig zu entrichtenden Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich voll abgesetzt werden, wenn das Leasingobjekt (zum Beispiel das Leasingfahrzeug) steuerlich dem Leasinggeber zugeschrieben wird.
- Liquidität: Im Gegensatz zum Kaufgeschäft behält der Leasingnehmer seine Liquidität, da er keine große Anfangsinvestition tätigen muss, sondern lediglich die regelmäßigen Leasingraten entrichten muss, die ihn finanziell deutlich weniger belasten.
- Planungssicherheit: In Abhängigkeit von der Laufzeit des Leasingvertrags bietet dieser für beide Seiten eine vorhersehbare Sicherheit. Dies schon alleine deshalb, da die Bedingungen für die gesamte Laufzeit feststehen und sich in dieser Zeit auch nicht ändern.