Verwertung – Leasing-Glossar

Verwertung

Wer sich aktiv im Leasinggeschäft betätigt, der weiß, dass nach der Beendigung des Leasingverhältnisses das Wirtschaftsgut nach dem Willen des Leasinggebers bestmöglich verwertet werden soll. Dies schon alleine deswegen, um dem Leasinggeber die Möglichkeit zu eröffnen, aus dem Wirtschaftsgut auch nach dem Leasingvertrag einen weiteren wirtschaftlichen Gewinn zu erlangen. Die Verwertung ist daher von übergeordneter Bedeutung und häufig Kernbestandteil eines jeden Leasinggeschäftes. Allerdings ist eine Verwertung nur dann möglich, wenn der Leasingvertrag ausläuft oder auf andere Weise zum Ende kommt – so zum Beispiel bei einer vorzeitigen Beendigung durch Vertragsstörungen oder auch durch Insolvenz aufseiten der Vertragspartner.

Die Verwertung erfolgt durch den Weiterverkauf des Leasinggegenstandes oder aber auch durch Vermietung – der Leasinggeber ist hierbei frei in der Wahl der Verwertungsmöglichkeit.