Vertragsformen – Leasing-Glossar

Vertragsformen

Das deutsche Recht ist insbesondere im Schuldrecht von der Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien geprägt. Nach dem Willen des Gesetzgebers bedeutet das, dass die Vertragspartner nicht an eine bestimmte Form gebunden sind – es sei denn, das Gesetz setzt explizit eine bestimmte Vertragsform voraus (so zum Beispiel beim Immobilienkauf). Auch im Leasinggeschäft sind ganz unterschiedliche Vertragsformen üblich und kommen je nach konkretem Bedürfnis zum Einsatz. Meistens handelt es sich dabei um Verträge wie

  • Leasing-Vertrag ohne Gebrauchtwagenabrechnung
  • Leasing-Vertrag mit Gebrauchtwagenabrechnung
  • Sale and Lease Back
  • Operate Leasing
  • Finance Leasing.

Die Begriffe sind teilweise ungenau und die Übergänge oft fließend – entscheidend ist daher, was der zugrunde liegende Vertrag enthält und welche Rechte und Pflichten sich daraus ableiten. Hierbei können sich Abweichungen zu den eigentlichen Begrifflichkeiten ergeben, die die Vertragspartner aber direkt binden.