Verbraucherkreditgesetz – Leasing-Glossar

Verbraucherkreditgesetz

Wenn private Verbraucher vertragliche Vereinbarungen eingehen, sind sie in der Regel besonders schutzwürdig. Das schon alleine deshalb, da den meisten Verbrauchern die Erfahrung fehlt, um Verträge und deren Bedingungen umfassend zu verstehen und diese für die eigenen Zwecke gewinnbringend zu modifizieren. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und bereits vor über 15 Jahren das Verbraucherkreditgesetz auf den Weg gebracht, das vor allem private Verbraucher bei der Aufnahme von Krediten schützt. Da Banken normalerweise über eine gut aufgestellte Rechtsabteilung verfügen, war ein Gesetz, das Verbraucher diesbezüglich stärkt, nicht nur indiziert, sondern absolut notwendig. Durch die Vorschriften hat der Gesetzgeber geregelt, dass Kreditvergaben an Privatverbraucher zum Beispiel immer schriftlich erfolgen müssen. Ebenfalls festgelegt sind bestimmte Anforderungen an den Kreditvertrag an sich – so unter anderem

  • die Laufzeit des Darlehens
  • den Tilgungsplan
  • die Höhe der Kreditsumme
  • die Höhe des tatsächlich ausbezahlten Kreditbetrags und
  • die Widerrufsbelehrung.