Unverbindliche Preisempfehlung – Leasing-Glossar

Unverbindliche Preisempfehlung

Der Begriff der unverbindlichen Preisempfehlung (oder kurz UVP) ist die nicht bindende Empfehlung des Herstellers, den der Produzent eines Wirtschaftsguts für den Handel vorgibt. Der Händler muss sich an die UVP nicht halten, erhält dadurch aber eine erste Richtung in Bezug auf die Preisgestaltung bei der Angebotserstellung und beim Verkauf. Entgegen der landläufigen Meinung ist die UVP keine Form der Preisbindung – der Händler ist daher frei, sich an die unverbindliche Preisempfehlung zu halten oder auch nicht. Der Hersteller nutzt die unverbindliche Preisempfehlung, um den Wert eines Wirtschaftsgutes zu kommunizieren. Für den Verbraucher ist die unverbindliche Preisempfehlung eine Möglichkeit, einen bestimmten Preis besser einschätzen zu können und Angebote bewerten zu können – häufig fallen Kaufentscheidungen auch, weil ein Wirtschaftsgut unter dem Preis der UVP angeboten wird und damit finanziell besonders vorteilhaft erscheint.