Untervermietung – Leasing-Glossar

Untervermietung

Den Begriff der Untervermietung kennen die meisten Verbraucher aus dem Mietrecht bezüglich Immobilien jeglicher Art. Allerdings kann eine Untervermietung auch im Leasinggeschäft eine Rolle spielen – nämlich immer dann, wenn ein geleastes Wirtschaftsgut an Dritte, die nicht Teil des ursprünglichen Leasingvertrags sind, vermietet werden soll. Möchte der Leasingnehmer eine derartige Untervermietung vornehmen, so muss er dafür im Vorfeld eine entsprechende Genehmigung beim Leasinggeber einholen. Die Leasinggesellschaft prüft dafür eventuell bestehende Risiken, die einer Untervermietung entgegenstehen könnten. Natürlich liegt der Leasinggesellschaft dabei vor allem der Werterhalt des Leasinggegenstandes am Herzen – daher kommt es hier auch häufig dazu, dass eine derartige Genehmigung nicht erteilt wird. Eine Untervermietung ohne entsprechende Genehmigung ist eine Verletzung der vertraglichen Leasingpflichten und kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.