Unfall – Leasing-Glossar

Unfall

Trotz aller Vorsicht im Straßenverkehr – mitunter kommt es auch beim umsichtigsten Fahrzeugführer zu einem kleinen oder auch großen Unfall. Zum Glück sind diese nicht zwangsläufig auch mit einem Personenschaden verbunden, wohl werden dadurch aber in der Regel Sachschäden verursacht. Im schlimmsten Fall folgt darauf der wirtschaftliche Totalausfall des PKWs, was insbesondere im Leasinggeschäft mit unangenehmem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Allerdings gelten auch hier die gleichen Prinzipien wie auch sonst – wird der Leasingnehmer demnach ohne eigenes Zutun in einen Verkehrsunfall involviert, so hat die Versicherung des Unfallgegners in der Regel für die entstandenen Schäden einzutreten, die durch den Unfall verursacht werden. Kommt es zu einem Unfall, an dem der Leasingnehmer vollumfänglich die Schuld trägt, so ist dieser im Fall einer Vollkaskoversicherung gegen die finanziellen Risiken gewappnet, die durch die Reparatur und Beseitigung der entstandenen Mängel verursacht werden.