Sicherungsschein – Leasing-Glossar

Sicherungsschein

Sobald der Leasingvertrag zustande gekommen ist, geht die Gefahr auf den Leasingnehmer über. Das bedeutet in der Praxis, dass nun dieser dafür einsteht, wenn dem Leasinggegenstand eine Beschädigung widerfährt oder es zum Diebstahl oder Abhandensein des Leasinggegenstandes kommt. Das ist gerade bei hochpreisigen Wirtschaftsgütern von hohem Risiko, denn ein finanzielles Einstehenmüssen könnte hier den finanziellen Ruin des Leasingnehmers bedeuten. Daher verlangen viele Leasinggeber vor dem Abschluss des Leasingvertrags für ein Fahrzeug den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Diese wird vom Versicherungsunternehmen per Leasing-Sicherungsschein bestätigt und kann dem Leasinggeber dann explizit nachgewiesen werden. Der Sicherungsschein enthält alle wesentlichen Angaben zum Leasingvertrag sowie sämtliche Vertragsbedingungen der Versicherung, die für die Risiken des geleasten Fahrzeuges abgeschlossen wurde. Der Sicherungsschein ist für viele Leasinggeber unverzichtbar – ohne Sicherungsschein kein Leasingvertrag.