Schäden
Wer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, der weiß, dass es immer mal wieder zu Remplern, Unfällen oder sonstigen Schäden kommen kann. Das gilt auch für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die mit einem Leasingfahrzeug unterwegs sind – diese tragen gemäß dem Wesen des Leasinggeschäftes das Risiko für Beschädigungen am Leasingfahrzeug. Damit sind auch die Kosten regelmäßig vom Leasingnehmer zu tragen – ein guter Grund, eine Versicherung zu wählen, die derartige Risiken möglichst umfassend abdeckt. Leasingnehmer, die vertraglich durch einen full-service-Leasingvertrag gebunden sind, können sich beim Schadensmanagement in der Regel auf den Leasinggeber verlassen, denn dieser übernimmt Organisation und Co., falls es zu einer Beschädigung kommt.
Unabhängig von der konkreten Vertragsausgestaltung sollten Sie aber in jedem Fall den Leasinggeber schnellstmöglich über einen Unfall oder eine Beschädigung informieren – dieser wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihnen sicher auch bei der weiteren Vorgehensweise behilflich sein.