Rückgabe
Egal, wie lange der Leasingvertrag läuft – irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem das Leasingobjekt wieder zurückgegeben werden muss. Bei Leasingverträgen rund um Kraftfahrzeuge ist das Ende des Leasingvertrages üblicherweise durch die Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber gekennzeichnet. Die Fahrzeugrückgabe erfolgt mittels Rücknahmeprotokoll, das gemeinsam mit dem Leasinggeber oder mit vom Leasinggeber autorisierten Personen durchgeführt wird. Das Rücknahmeprotokoll hat dabei den Sinn, den Ist-Zustand des Leasingfahrzeugs zu dokumentieren und eventuelle Schäden und Mängel schriftlich festzuhalten und diese durch einen geeigneten Gutachter bewerten zu lassen. Natürlich ist es ausgeschlossen, dass das Leasingfahrzeug nach der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer wie ein Neufahrzeug aussieht. Bestimmte Verschleißerscheinungen wie zum Beispiel kleinere Schönheitsfehler gelten daher nicht als Schaden im oben genannten Sinn. Erst nach dem erwähnten Prozedere erhält der Leasingnehmer eine Endabrechnung, die alle Parameter in eine gemeinsame Rechnung packt.