Restwert – Leasing-Glossar

Restwert

Beim Leasing ist der zugrunde liegende Vertrag zeitlich begrenzt. Das Ende des Leasingvertrages wird durch die Rückgabe des Leasingobjektes an den Leasinggeber markiert – beim Kfz-Leasing also durch die Rückgabe des genutzten Fahrzeugs. Der Leasingvertrag ist in seiner Gestaltung maßgeblich durch den Restwert des Leasingobjektes charakterisiert. Dieser findet als kalkulatorische Größe Einfluss auf den Vertrag und wird auf der Basis der Nutzungsdauer und der wahrscheinlich geltenden Marktpreise bei Leasingende berechnet. Problematisch wird der Restwert dann, wenn dieser schon von Beginn an viel zu hoch kalkuliert wird, da der Leasinggeber diesen Wert nach Vertragsende bei der Weiterverwertung gar nicht erreichen kann. Das sogenannte Restwertrisiko verbleibt nämlich in der Regel beim Leasingnehmer und kann für diesen dann eine unangenehme Überraschung bieten, falls es infolgedessen zu einer unerwartet hohen Schlussrate kommt.