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Reparaturkostenversicherung – In welchen Fällen macht sie Sinn

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Was ist eine Reparaturkostenversicherung

Man kann sich gegen alles Mögliche versichern und viele Dinge von einer Versicherung absichern lassen. Dabei gibt es einige verpflichtende Versicherungen wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung, die man abgeschlossen haben muss, wenn man mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will. Da man mit seinem Kraftfahrzeug sehr schnell anderen Personen einen Schaden zufügen kann, zum Beispiel durch das Verursachen eines Unfalls, dessen Schadenshöhe der Unfallverursacher aus eigenen Mitteln nicht begleichen kann, ist es in Deutschland Pflicht, sich für diesen Fall zu versichern. Ein reiner Blechschaden durch einen Unfall kann vielleicht noch aus eigenen Mitteln beglichen werden, aber wenn es bei dem Unfall zu Personenschäden kommt, ist schnell eine Schadenshöhe erreicht, die man nicht mehr selber begleichen kann. Daher haben in Deutschland die Haftpflichtversicherungen eine Deckungssumme von 100.000.000,- €.

Damit sind aber nur die Schäden abgesichert, die Sie als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr anderen Personen und Sachen zufügen. Schäden und Kosten, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen, sind damit nicht abgesichert. Dafür werden einige freiwillige Versicherungsleistungen von den Versicherungen angeboten. Wie zum Beispiel die Insassenversicherung, die auch für den eigenen erlittenen Personenschaden wie eine Verletzung als Unfallfolge absichern. Oder die Kaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Kraftfahrzeug übernehmen, die entstanden sind. Und dann gibt es auch die Reparaturkostenversicherung, die die Kosten für unvorhersehbare Reparaturen an Ihrem Kraftfahrzeug erstattet. Was genau alles versichert wird und im Schadensfall erstattet wird, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, dies sollten Sie bei Preisvergleichen genau prüfen. Ausgenommen sind in der Regel „normale“ Verschleißreparaturen wie zum Beispiel das Erneuern von Bremsbelägen, Reifen, Wischerblättern und so weiter. Unvorhersehbare Reparaturen wie Motorschäden, Kolbenfresser, Schäden in der Elektronik uns Ähnliches sind hingegen in der Regel durch die Reparaturkostenversicherung abgedeckt, das heißt, dass die Kosten für solche Reparaturen von der Versicherung dann erstattet werden. Wie bereits erwähnt, was genau von der jeweiligen Versicherung in dem gewählten Tarif abgedeckt ist und erstattet wird, ist sehr unterschiedlich. Auch sind in der Regel die Leistungen und die Höhe der Erstattungen abhängig vom Alter und dem Kilometerstand des Kraftfahrzeuges. Bei Neuwagen werden meist 100% der Kosten für die Reparatur erstattet, bei älteren Fahrzeugen mit mehr als 100.000 km Laufleistung dann oft nur noch 50% oder weniger, ebenfalls abhängig von der Versicherung und dem Tarif. Viele Versicherungen und Verträge haben auch Klauseln, die Bedingungen von Abschluss der Versicherung und Beginn der Versicherung eingehalten werden müssen. Wie etwa eine zeitliche Frist oder eine Kilometerleistung, die nach Abschluss der Versicherung überschritten werden muss, bevor die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Beispielsweise dass, zwischen Abschluss und Schadensfall ein Monat liegen muss oder dass, Sie mit dem Kraftfahrzeug mindestens 1.000 km nach Abschluss der Versicherung gefahren sein müssen. Damit wollen sich die Versicherungen gegen vorhersehbare Schadensregulierungen schützen.

Für wen ist eine Reparaturkostenversicherung zu empfehlen

Vor allem bei Neuwagen ist eine Reparaturkostenversicherung empfehlenswert, besonders wenn Sie keine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, weil dann in der Regel die vollen Reparaturkosten übernommen werden. Auf der anderen Seite haben Sie aber auch bei Neuwagen die Garantie und Gewährleistung, die für solche Reparaturen greifen kann. Und für Schäden aus selbst verursachten Unfällen, haben Neuwagenbesitzer häufig eine Vollkaskoversicherung, die solche Reparaturen und Kosten erstattet. Den größten Nutzen haben solche Reparaturkostenversicherungen bei relativ neuen und teuren Kraftfahrzeugen, bei denen die Garantie und Gewährleistung bereits abgelaufen ist und bei denen eine Reparatur etwa von Motor oder Getriebe sehr teuer werden kann. Auch wenn nicht mehr 100% der Reparaturkosten von der Versicherung erstattet werden, kann trotzdem bei einem Schaden von mehreren Tausend Euro eine Erstattung von 50% oder 70% sehr hilfreich und lohnend sein. Die Kosten für eine Reparaturkostenversicherung sind abhängig vom Kraftfahrzeug und der entsprechenden Versicherung und liegen im Schnitt zwischen 20,- € und 40,- € im Monat. Erkundigen Sie sich bei den verschiedenen Anbietern oder fragen Sie bei Ihrer aktuellen Versicherung nach. Eine Reparaturkostenversicherung kann man jederzeit auch nachträglich abschließen.

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