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Reparaturen am Leasingfahrzeug: Was gilt es zu beachten?

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Eine Sekunde nicht aufgepasst und schon ist man dem Vordermann hinten draufgefahren. Ist doch alles nur halb so schlimm, denn man sieht ja gar nichts, oder nur ein ganz kleiner Schaden. Doch die böse Überraschung lässt dann oft nicht lange warten. Denn eine Reparatur an der Stoßstange, oder womöglich gar ein Tausch kann schon schnell mal über 2000 Euro zu Buche schlagen.  Jedoch auch jeder andere noch so kleine Schaden kann für Ärger sorgen, wenn er teuer repariert werden muss. Vor allem bei deinem sparneuwagen handelt es sich auch um ein neues Leasing – Fahrzeug und hier  gilt es einiges zu beachten, um nicht später bei der Rückgabe eine böse Überraschung zu erleben.

Reparatur und Wartung beim Leasing

Sei es nun ein Unfallschaden oder ein technischer Defekt am Fahrzeug, leider gehören Reparaturen zum Autofahren einfach dazu. Glücklicherweise handelt es sich bei sparneuwagen um relativ junge Autos, die meist so gut wie gar keine Kilometer am Tacho haben. Somit treten erfahrungsgemäß kaum Probleme oder  außerplanmäßige Schäden am KFZ auf. Dennoch ist es nie auszuschließen und daher ist es wichtig zu wissen was im Fall der Fälle zu beachten ist, wenn etwas am Leasing Fahrzeug repariert werden muss. Denn bei einem geleasten KFZ handelt es sich ja auch nicht um seinen eigenen Wagen. Somit stellt sich ja dann die Frage ob man zu einer freien Werkstatt gehen kann, die ja meist etwas günstiger, oder man sogar zu einer bestimmten Vertragswerkstatt gehen muss.

Wer bezahlt die Reparaturen und Wartungen bei einem Leasingfahrzeug?

In der Regel kommt dies auf die Art des Vertrages an. Oft bieten die Leasinganbieter einen Reparatur- und Wartungspaket an, welches bequem beim Abschluss des Vertrages dazu gebucht werden kann. Hier sind dann regelmäßige Wartungen und falls notwendig auch Reparaturen in einer Vertragswerkstätte inkludiert, welche in dem monatlichen Leasingrate eingerechnet werden. Zu welchen Konditionen und was tatsächlich alles inkludiert ist, kann zu Anfang des Vertrages abgesprochen werden, denn oft werden auch verschieden Pakete angeboten.

Freie Werkstattwahl beim sparneuwagen?

In der Regel kann man davon ausgehen, dass während des Leasingzeitraums alle Reparaturen bei einer gewissen Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen. Es sei denn beim Abschluss des  Leasings wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Hierbei kann es sich oft um den jeweiligen Händler des Angebots handeln. Jedoch wird auf Grund des Standorts ein alternativer Vertragspartner oder eine andere Niederlassung des Autoherstellers ausgemacht, denn es ist ja nicht zumutbar, dass man für eine Wartung beispielsweise von Berlin nach München fahren muss.

Der Vorteil einer Vertragswerkstätte ist, dass sie nach den Vorgaben des Herstellers arbeitet, schnellen Zugriff auf Originalteile hat und nötigenfalls auch benötigtes Spezialwerkzeug mit Sicherheit griffbereit hat. Auch in dem Falle wenn einmal Fehler oder Probleme auftreten und etwas zu reklamieren ist, dann ist man auf der sicheren Seite und kann sich schlimmstenfalls auch direkt an den Hersteller des jeweiligen Sparneuwagens wenden.

Kann man auch eine freie Werkstatt auswählen?

Da freie Werkstätten meist etwas günstiger sind liegt es nahe, dass viele eine solche bevorzugen. Hier kann man sagen, dass dies generell nicht ausgeschlossen ist, jedoch liegt das letzte Wort beim Händler. Dieser kann  entscheiden wo eine Reparatur durchgeführt werden muss, denn er muss später auch das Fahrzeug wieder verkaufen. Um also einen höheren Wertverlust und geringeren Restwert auszuschließen, bestehen viele Händler auf eine Vertragswerkstatt. Falls der Händler mit einer Reparatur in einer freien Werkstatt einverstanden ist, dann sollte man sich dies auf jeden Fall schriftlich geben lassen und zu den Unterlagen des Leasingvertrages legen.

Kann man kleine Schäden und Wartungen selber beheben?

Wenn man bedenkt, dass man beispielsweise neue Glühlampen um 2 Euro oder weniger bekommt, wie AutoteileProfi.de zeigt, dann kann man die Preise für das Wechseln in einer Werkstatt oft nicht verstehen. Will man also die Leuchtmittel oder die Scheibenwischer wechseln, dann sollte dies in der Regel kein Problem darstellen. Jedoch ist hier auch Vorsicht geboten, denn bei vielen neuen Fahrzeugen ist dies nicht mehr so einfach wie früher und die Scheinwerfer sind so verbaut, dass sie nur sehr schwer zu erreichen sind. Ein Blick ins Benutzerhandbuch kann hier helfen. Auch bei einem einfach erscheinenden Reifenwechsel sollte man Vorsicht walten lassen, denn bei einigen Neuwagen kann es passieren, dass es zu Problemen mit der Kontrollleuchte des Reifendrucks kommt, wenn der neue Reifensatz mit dem System nicht harmoniert. Dies muss dann von der Werkstatt behoben werden, sodass man dann meist auch kein Geld gespart hat. Daher sollte man auch bei den kleinsten Wartungsarbeiten aufpassen und sich besser vorher im Handbuch und Internet über die Vorgehensweise und mögliche Komplikationen informieren um etwaige spätere Probleme zu vermeiden.

Was ist mit Abnutzungsspuren und kleinen Kratzern bei der Rückgabe des Fahrzeugs?

Viele haben Angst bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges noch mal tiefer in die Tasche greifen zu müssen und einen höheren Wertverlust zu erleiden auf Grund von einigen kleinen Kratzern oder Beulen. Doch einige Gerichtsurteile haben bestätigt, dass Leasingnehmer nicht für kleinere Schäden, die beispielsweise beim Ein- und Ausparken entstanden sind, haftbar gemacht werden können. Trotz alledem sollte man natürlich seinen sparneuwagen wie sein eigenes Auto behandeln.

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