Privatleasing – Leasing-Glossar

Privatleasing

Obwohl sich aus steuerrechtlichen Gründen gerade das Leasing für Unternehmer und andere Wirtschaftssubjekte anbietet, geht der Trend immer mehr auch in Richtung Privatleasing, bei dem der Leasingnehmer eine natürliche Person ist. Dabei hat das Leasing in vielen Fällen die Finanzierung abgelöst – insbesondere im Bereich von größeren und kleineren Kraftfahrzeugen.

Der Vorteil beim Privatleasing ist ebenfalls die Tatsache, dass der volle Kaufpreis nicht entrichtet werden muss, sondern lediglich für die Nutzung regelmäßig bezahlt werden muss. Besonders günstig erweist sich beim Privatleasing häufig der Punkt, dass der Leasingnehmer ohne großen finanziellen Aufwand immer einen Wagen mit neuesten Sicherheitsvorrichtungen fahren und die Kosten für Reparatur, Wartung und Verschleiß überschaubar halten kann. Je nach Leasingvertrag sind sogar Modelle denkbar, in denen die regelmäßig durchzuführenden Inspektionen und Wartungen nicht vom Leasingnehmer bezahlt werden müssen.