Outsourcing – Leasing-Glossar

Outsourcing

Wer im eigenen Betrieb bestimmte Aufgaben nicht übernehmen kann oder übernehmen will, der übergibt diese in der Regel an einen externen Dienstleister. Der Vorgang wird mit dem Begriff Outsourcing umschrieben. Outsourcing soll dabei nicht nur gewährleisten, dass die Aufgaben fachgerecht erledigt werden, sondern auch, dass das eigentliche Kerngeschäft keine Einbußen erfährt (was zwangsläufig der Fall wäre, wenn man sich ein Geschäftsführer zum Beispiel allzu ausgiebig mit Fragen der steuerrechtlichen Gestaltung beschäftigen würde). Ziel des Outsourcings ist daher immer eine Steigerung der Effizienz und eine Reduzierung der anlaufenden Kosten. Natürlich ist auch das Outsourcing mit Kosten verbunden, denn die beauftragten Experten lassen sich die Übernahme von Aufgaben in der Regel gut bezahlen. Nichtsdestotrotz ist damit immer noch eine deutliche Kostenersparnis gewährleistet.