Neukauf eines Lieferwagens: Fahrtenschreiber ist Pflicht!
Als Betreiber eines Lieferunternehmens weiß man, wie wichtig die täglichen Touren sind. Alles muss gut getaktet sein und die gesetzlich vorgeschriebenen Gegebenheiten müssen beachtet werden. Damit die Organisation funktioniert und der Überblick nicht verloren geht, ist es mittlerweile unter gewissen Bedingungen Vorschrift, einen Fahrtenschreiber zu verbauen. Hier gibt es heutzutage intelligente Telematiksysteme wie das von FleetGO, so können Unternehmen ihre Flotte stets im Blick behalten und auch die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Doch was ist eigentlich ein Fahrtenschreiber? In diesem Artikel schauen wir uns alles über die Pflicht zum Einbau an und welche Bußgelder Fahrern und Unternehmen bei Nichtbeachtung drohen. Außerdem gibt es einige Tipps, was beim Neukauf eines Lieferwagens noch zu beachten ist.
Fahrtenschreiber – was ist das?
Der Fahrtenschreiber ist ein Gerät, welches digital oder mechanisch die wesentlichen Daten einer Fahrt (Fahrtroute, Geschwindigkeit, Pausen) erfasst und speichert. Dies ist wichtig für die Überwachung der Leistung des Fahrzeugs und die Planung der Routen. Zur Kontrolle auf Einhaltung lässt sich der Tachograph auslesen, so kann beispielsweise kontrolliert werden, ob der Fahrer seine Pausenzeit nicht eingehalten hat.
Seit dem 1. Mai 2006 ist für Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen inklusive Fahrer ein digitaler Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Dies gilt auch für alle anderen Kraftfahrzeuge, die unter die EU-Richtlinie 2002/15/EG fallen.
Bußgelder bei Nichteinhaltung der Pflicht
Wenn das Kontrollgerät oder die Fahrerkarte nicht richtig funktionieren oder nicht korrekt benutzt werden, drohen dem Fahrer 250 € und dem Unternehmen 750 € Strafe für jeden 24-stündigen Zeitraum, in dem der Verstoß andauert. Wer sein Schaublatt oder seine Fahrerkarte nicht verwendet, muss mit einer Geldstrafe von 250 € je 24-Stunden-Zeitraum rechnen.
Wer seine Fahrerkarte nicht mitführt oder nicht rechtzeitig zur Prüfung ausgibt, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Je 24-Stunden-Zeitraum kostet das den Fahrer bis zu 75 €, wenn die Kontrolle dadurch erschwert wird. Ist die Kontrolle gar nicht mehr möglich, kostet es den Fahrer bis zu 250 €.
Wenn der Fahrer die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte nicht vornimmt, kann ihn dies je 24-Stunden-Zeitraum 75 € kosten, wenn die Kontrolle dadurch erschwert wird, sofern die Kontrolle dadurch unmöglich wird, fällt eine Strafe von 250 € an. Wenn ein Fahrer seine Fahrt länger als 15 Tage fortsetzt, ohne dass er eine gültige Fahrerkarte hat, kann dies pro 24-Stunden-Zeitraum mit einer Strafe von 50 € belegt werden.
Worauf sollte beim Kauf eines Lieferwagens noch geachtet werden?
Der Kauf eines Lieferwagens ist eine wichtige Entscheidung, die nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Es gibt einige Aspekte, die beim Kauf berücksichtigt werden sollten, um sicherzustellen, dass der Wagen den Anforderungen entspricht und zuverlässig ist. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Fahrtenschreiber, wie oben beschrieben.
Des Weiteren sollte beim Kauf eines Lieferwagens auch auf die Größe und das Gewicht des Fahrzeugs geachtet werden. Dies ist entscheidend, da die meisten Lieferwagen für den Transport von schweren und sperrigen Gütern gekauft werden. Daher sollte sichergestellt werden, dass das Fahrzeug über ausreichend Platz und Tragkraft verfügt.
Zu guter Letzt sollte man auch auf die Zuverlässigkeit des Herstellers achten. Dies ist besonders wichtig, wenn der Wagen häufig im Einsatz sein wird. Daher sollte sichergestellt sein, dass der Hersteller des Fahrzeugs für seine Qualität bekannt ist und über einen guten Ruf verfügt.
Fazit
Ein Fahrtenschreiber ist also für Lieferwagen über 3,5 Tonnen Pflicht, bei Nichteinhaltung drohen teils empfindliche Strafen für Unternehmen und Fahrer. Wer also beabsichtigt, sich einen neuen Lieferwagen zuzulegen, sollte unbedingt darauf achten, dass dieser über ein solches Gerät verfügt oder man es gegebenenfalls nachträglich verbauen lässt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass man keine Strafen riskiert und immer über ein aktuelles Fahrtenbuch verfügt.