Mietkauf – Leasing-Glossar

Mietkauf

Das Wesen des Leasingvertrages entspricht im Wesentlichen dem Rechtsinstitut des Mietkaufes, der wiederum dem Ratenkauf und der Finanzierung von Wirtschaftsgütern ähnelt. Allerdings ist der Mietkauf tatsächlich so ausgestaltet, dass das wirtschaftliche Eigentum am Vertragsobjekt bereits auf den Mietkäufer wechselt, während der Leasingnehmer auch bis zum Vertragsende zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Leasingobjektes wird. Nach Zahlung der letzten Rate geht beim Mietkauf das Eigentum auch juristisch auf den Mietkäufer über – beim Leasingvertrag geht das Leasingobjekt nach Zahlung der letzten Rate an den Leasinggeber zurück. Vorteil des Leasingvertrages ist bei gewerblichen Leasingnehmern vor allem die steuerliche Beurteilung, die sich aus der Möglichkeit ergibt, die Mehrwertsteuer auch steuerrechtlich geltend zu machen. Auch der Zinsaufwand kann beim Leasing als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und findet so einen Zugang zu den geschäftlichen Abrechnungsmodalitäten.