Mehr- / Minder-Kilometerabrechnung – Leasing-Glossar

Mehr- / Minder-Kilometerabrechnung

Leasingverträge werden in der Regel nach den Kilometern abgerechnet, die in der Vertragslaufzeit als Fahrleistung zu erwarten sind. Wird diese Fahrleistung über- oder unterschritten und weicht daher von dem Vertragsinhalt ab, so wird der tatsächliche Kilometerstand bei Rückgabe des Leasing-Fahrzeuges abgerechnet. Gefahrene Mehrkilometer werden dann in Rechnung gestellt – und Minderkilometer gemäß der vertraglichen Vereinbarung zurückerstattet. Ein Überschreiten der jährlichen bzw. der gesamten Fahrleistung kommt den Leasingnehmer teuer zu stehen – da die Leasinggesellschaften davon ausgehen, dass der Verschleiß des Leasingfahrzeuges durch die Mehrleistung entsprechend höher ausfällt, lassen diese sich die Mehrkilometer gut bezahlen. Demgegenüber lohnt sich ein Unterschreiten der vereinbarten Fahrleistung in der Regel nicht finanziell, da pro Kilometer nur ein sehr geringer Betrag an den Leasingnehmer zurückgezahlt wird. Auch bei einer Kilometerabrechnung ist nach oben und nach unten hin eine Toleranzfreigrenze gegeben.