Leasing-Rückläufer – Leasing-Glossar

Leasing-Rückläufer

Bei einem Leasingvertrag ohne Sondervereinbarungen ist der Leasing-Rückläufer das Fahrzeug, das nach dem Ablauf des Leasingvertrages an die Leasinggesellschaft zurückgegeben wird. Dies setzt voraus, dass der Leasingnehmer ein möglicherweise bestehendes Ankaufsrecht nicht in Anspruch nimmt – das ist im Leasinggeschäft eher die Regel als die Ausnahme, denn in den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Vertragsende nicht übernehmen möchte. Da eine Leasinggesellschaft nicht daran interessiert ist, die Leasing-Rückläufer auf Dauer zu behalten, ist sie bemüht, diese zeitnah zu verwerten und in den Verkauf zu bringen. Daraus ergeben sich oft äußerst günstige Angebote für potenzielle Käufer, die auch einen Gebrauchtwagen in Betracht ziehen. Insbesondere beim Auslaufen von Leasingverträgen von ganzen Fuhrparks gelangen viele identische Gebrauchtwagen auf den Markt, die zudem auch meistens zur gleichen Zeit an den Leasinggeber zurückgegeben werden.