Leasing-Rechnung – Leasing-Glossar

Leasing-Rechnung

Nach Abschluss des Leasingvertrages erhält der Leasingnehmer gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit eine verbindliche Leasing-Rechnung, die alle Zahlungspflichten sowie die dazugehörige Mehrwertsteuer aufführt. Diese Leasing-Rechnung dient beim Finanzamt als Nachweis für die Bilanzierung und als Beleg für den Vorsteuerabzug. Das ist wichtig, da ein Leasingvertrag oft auch aus steuerlichen Gründen geschlossen wird und gerade bei Unternehmen und Betrieben die steuerlichen Vorteile eine große Rolle spielen. Übrigens nutzen viele Leasingnehmer auch den Leasingvertrag selbst als Rechnungsbeleg für die regelmäßigen Leasing-Zahlungen. Der Adressat der Leasing-Rechnung war oftmals Dreh- und Angelpunkt von rechtlichen Auseinandersetzungen. Daher hat das Bundesfinanzministerium statuiert, dass entscheidendes Abgrenzungsmerkmal dabei ist, wann der Bestelleintritt vorgenommen wird. Findet der Bestelleintritt vor der eigentlichen Auslieferung statt, findet bei Auslieferung umsatzsteuerlich eine Lieferung des Händlers an die Leasinggesellschaft statt. Dementsprechend hat der Händler die Rechnung dann auf die Leasinggesellschaft auszustellen.